Nach neuem europäischem Recht (Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU – UVP-Richtlinie – durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU) und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Daher haben alle 16 Bundesländer gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal https://www.uvp-verbund.de/portal/ gibt künftig über sämtliche durchzuführende Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen im Saarland Auskunft. Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dazu, die Umweltauswirkungen von bestimmten Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Sie sind in Deutschland in die laufenden Zulassungsverfahren, etwa nach Immissionsschutz-, Fernstraßen- oder Bergrecht, integriert. |