Am 28. Februar enden die Verträge über die Verkehrsleistungen im Landkreis Neunkirchen mit der Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG). Ab dem 01. März haben der Landkreis Neunkirchen und die Kreisstadt Neunkirchen die NVG in einem gemeinsamen Vergabeverfahren für weitere zehn Jahre mit der Durchführung der im gemeinsamen Nahverkehrsplan zusammengefassten Verkehre im Kreisgebiet beauftragt. Dies erfolgte durch eine sogenannte Inhouse-Direktvergabe gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an das eigene kommunale Verkehrsunternehmen.
Der Landkreis Neunkirchen ist als gesetzlicher Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet zuständig. Lediglich im Stadtgebiet Neunkirchen liegt die Zuständigkeit bei der Stadt. Bereits seit 2013 ist die NVG GmbH alleiniger Linienkonzessionsnehmer im Landkreis Neunkirchen und stellt auf einer Gesamtstrecke von über vier Millionen Fahrplankilometern die Verkehrsbedienung innerhalb des gesamten Stadt- und Kreisgebiets sicher. Mit der Neubeauftragung setzen die Vertragspartner ihre gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit fort, mit dem Ziel, dem Kunden ein attraktives ÖPNV-Angebot bereitzustellen. Landrat Sören Meng begrüßt die Vergabe an das kommunale Unternehmen. Die Fahrpläne gelten unverändert.