Sulzbach (ots) – Am Samstag, dem 28.11.20, gegen 07:10 Uhr, ging bei der Polizei
ein Notruf ein, wonach ein Mann in seiner Wohnung in Sulzbach-Neuweiler
überfallen worden wäre. Der Täter befinde sich möglicherweise noch vor Ort.
Nachdem die Beamten an der Örtlichkeit eingetroffen waren, konnten sie nur noch
den 19jährigen Wohnungsinhaber antreffen. Dieser wies eine stark blutende
Verletzung im Gesicht auf. Wie sich herausstellte, hatte der 19jährige in seiner
Wohnung geschlafen und war gegen 06:45 Uhr durch Geräusche geweckt worden. Als
er aufstand und nachsehen wollte, traf er im Wohnzimmer auf einen zunächst
unbekannten Mann in Motorradkleidung mit Helm, der sich unberechtigt Zutritt zu
der Wohnung verschafft hatte. Dieser ging sofort auf den Wohnungsinhaber los und
versetzte ihm mit dem Helm einen Kopfstoß. In der Folge kam es zu einem
Handgemenge, in dessen Verlauf beide Kontrahenten zu Boden stürzten. Hierbei
verlor der unbekannte Eindringling den Helm. Der 19jährige erkannte in dem
Angreifer nun einen 21jährigen Bekannten aus St. Ingbert. Hintergrund des
Angriffs waren wohl „Eifersüchteleien“ zwischen den beiden Männern. Der
geschädigte Wohnungsinhaber wurde zur Behandlung seiner Verletzung ins
Krankenhaus eingeliefert, wo er zur Beobachtung verblieb. Dumm für ihn war, dass
die Beamten bei der Sachverhaltsaufnahme eine Indoor-Plantage von
Cannabispflanzen in seiner Wohnung entdeckten. Den Beamten war schon beim
Betreten der Wohnung der starke Cannabisgeruch aufgefallen. Der 19jährige
betrieb dort in einem separaten Zimmer ein Zelt mit spezieller Beleuchtung und
Belüftung zum Anbau von Cannabis. Dazu gehörten auch Trockenvorrichtungen für
abgeerntete Pflanzen. Im weiteren Verlaufen fanden die Beamten eine größere
Menge an Marihuanablüten, Haschisch sowie Amphetamin und Cannabissamen. Dazu
Verpackungsmaterial, eine Feinwaage und weitere Utensilien, die für einen Handel
mit Betäubungsmitteln sprechen. Auch eine größere Menge Bargeld wurde in der
Wohnung sichergestellt. Beide Männer erwartet nun eine Strafanzeige. Der
21jährige muss sich wegen Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung
verantworten. Den 19jährigen erwartet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.