Im Ergebnis der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch (02. Februar) sollte die bundeseinheitliche Empfehlung gelten, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen. Die Landesregierung Niedersachsen folgt dieser Empfehlung nicht und belässt es in einem im Bundesvergleich einmaligen Vorgang bei der aktuell geltenden Obergrenze von 500 Personen. Die niedersächsischen Drittligafußballvereine prüfen und bereiten daher aktuell einen Normenfeststellungsantrag vor.
Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück prüfen momentan die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien juristisch und bereiten gemeinsam einen Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren vor. Dieser soll gemeinsam zu Beginn der kommenden Woche beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden, damit bereits die Ligaspiele des Wochenendes um den 12. Februar wieder mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion umgesetzt werden können.
Die aktuell in Niedersachsen gültigen Zuschauerbeschränkungen halten Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück gleichermaßen für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Hierbei geht es den Vereinen explizit nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs. Vielmehr soll durch den Normenfeststellungsantrag die Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Dabei nehmen die Vereine sehr wohl zur Kenntnis, dass die niedersächsische Landesregierung die Empfehlung der Länderkonferenz, die maximale Zuschaueranzahl auf 50 Prozent der jeweiligen Stadionkapazität bzw. maximal 10.000 Besucherinnen und Besuchern festzusetzen, geprüft hat. Mit dem trotz des Wunsches einer bundeseinheitlichen Regelung eingeschlagenen Sonderweges der niedersächsischen Landesregierung sowie etwa auch der Negierung der faktischen Unterschiede zwischen der Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen im Freien gegenüber solchen innerhalb geschlossener Räume können sich die Vereine allerdings nicht einverstanden erklären und fühlen sich zur Wahrung der Klubinteressen und im Sinne der Fans und Partner verpflichtet, diese Entscheidung durch ein Gericht prüfen zu lassen. An dieser Einschätzung änderte auch der digitale Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Innenminister Boris Pistorius und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann am gestrigen Donnerstag nichts. Im Gegenteil: Die Vereine würdigen zwar explizit die Bemühungen der Landesregierung, ihre Perspektive gegenüber den Sportvereinen transparent zu begründen, den Austausch proaktiv zu suchen und die Neubewertung Mitte/Ende Februar in Aussicht gestellt zu haben und räumen ein, dass die aktuelle Pandemiesituation auch für die Landesregierung eine herausfordernde Zeit darstellt. Dennoch bleiben für die Klubs nicht alle Argumente nachvollziehbar und ist auch die zeitliche Perspektive insbesondere vor dem Hintergrund des daraus resultierenden bundesweiten Wettbewerbsnachteils nicht ausreichend.
Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück sehen im Alleingang der niedersächsischen Landesregierung einen erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Drittligavereinen, deren zuständigen Landesregierungen der Empfehlung der Länderkonferenz einheitlich gefolgt sind. Entsprechend sind an den Drittligastandorten außerhalb Niedersachsens bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Stadionbesucher zugelassen. Dabei sind insbesondere die Vereine der 3. Liga auf Zuschauereinnahmen und Sponsoringeinnahmen lokal aktiver Partner angewiesen und müssen auch die Interessen ihrer Dienstleistungspartner, z.B. in den Bereichen Catering, Sicherheitsdienste und Hospitality berücksichtigen, die ebenfalls benachteiligt sind. Darüber hinaus setzen sich die genannten Klubs mit dem Normenfeststellungsantrag auch für das Stadionerlebnis für Fans und die Emotionen in den Stadien ein, die auch sportlich ein wichtiger Faktor im Wettbewerb mit anderen Vereinen sind.
Die niedersächsischen Drittligisten berufen sich in ihrer Argumentation auch darauf, dass auch aufgrund der professionell konzipierten und umgesetzten Hygienekonzepte in den letzten Monaten des Pandemiegeschehens kein erhöhtes Infektionsrisiko bei und durch Fußballspiele empirisch nachgewiesen werden konnte und auch die Ansteckungsgefahr im Freien wissenschaftlich fundiert und unzweifelhaft belegt deutlich geringer als in Innenräumen ist. Dabei sind bei Veranstaltungen in Innenräumen sogar aktuell prozentual höhere Besucherauslastungen zugelassen. Auch ein erhöhtes Infektionsrisiko bei An- und Abreisewegen, Nutzung des ÖPNV oder von Sanitäranlagen teilen die Klubs explizit nicht. Die Veranstaltungsorte der Klubs sind infrastrukturell eben für Großveranstaltungen ausgelegt. Die Vereine, die alle über bewährte Hygienekonzepte für den Spielbetrieb mit Besucherinnen und Besuchern an den jeweiligen Standorten verfügen und zu deren Einhaltung auch die Fans nachgewiesen bereit sind, fordern eine bundeseinheitliche Umsetzung der Empfehlung der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch.
Die vier niedersächsischen Klubs werden auch deshalb den Rechtsweg bestreiten, weil eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Land Niedersachsen frühestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar zu erwarten ist. Der TSV Havelse und der VfL Osnabrück richten bereits am kommenden Wochenende jeweils ein Heimspiel, hier erneut vor maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern, aus. Eintracht Braunschweig und der SV Meppen bestreiten am 12. Februar Heimspiele. Auch vor dem Hintergrund der prozessualen Umsetzungen und dadurch notwendigen Vorläufe streben die Vereine eine möglichst zeitnahe juristische Klärung des eingereichten Normenfeststellungsantrags sowie eine schnelle Entscheidung an, die dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgebotes sowie der Verhältnismäßigkeit gerecht wird und keinen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Drittligisten bedeutet.
Quelle: VfL Osnabrück