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OB Britz: „Wir können sofort in konkrete Planungen für neue Sozialwohnungen einsteigen, sobald Förderrichtlinien des Landes stimmen“

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Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hat angekündigt, dass die Landeshauptstadt  bei einer Verbesserung der Förderrichtlinien durch das saarländische Bauministerium in die konkreten Planungen für den Bau neuer Sozialwohnungen einsteigen wird. Britz: „Eine ämterübergreifende städtische Expertengruppe hat dazu bereits eine kommunale Baulandstrategie erarbeitet, die wir im September den städtischen Gremien zur Verabschiedung vorlegen werden. Sie soll ermöglichen, sozialen Wohnraum über alle Bezirke hinweg auf öffentlichen Flächen zu fördern. Und sie soll zudem die Stadt in die Lage versetzen, sozialen Wohnraum bei privaten Entwicklungen einzufordern. Wir haben 15 öffentliche Grundstücke mit insgesamt 12 Hektar ermittelt, die wir im ersten Schritt zeitnah vermarkten können.“

 

Städtische Expertengruppe hat Potenzialflächen für sozialen Wohnungsbau ermittelt

Das städtische Team hatte bereits Anfang des Jahres begonnen, intensiv öffentliche Flächen im gesamten Stadtgebiet zu sondieren, die für sozialen Wohnraum geeignet sind. Die Ergebnisse des Flächenscans wurden im Frühjahr den städtischen Gremien in einer ersten nicht-öffentlicher Lesung vorgestellt. Danach wurden Anregungen der Räte eingearbeitet. Die Grundstücke wurden bewertet und in unterschiedliche Prioritäten-Stufen eingeteilt. Grundstücke der Priorität 1 sind kurzfristig verfügbar, insbesondere da für diese Baurecht besteht. Grundstücke der Priorität 3 bieten eine langfristige Entwicklungsoption. Von den 15 Grundstücken mit Priorität 1 sind zwölf im Eigentum der Landeshauptstadt, zwei im Eigentum des Landes und eine gehört dem Regionalverband.

 

Bei der Vermarktung dieser öffentlichen Grundstücke sollen qualitative Kriterien entscheidend sein, dies kann zum Beispiel durch Konzeptausschreibungsverfahren gewährleistet werden. „Das heißt, öffentliche Grundstücke würden nicht zum Höchstpreis veräußert, sondern nach zuvor festgelegten Kriterien, wie zum Beispiel der Schaffung von sozialem Wohnraum. Der Bauherr, der den geforderten Anteil an Sozialwohnungen herstellt und das beste Konzept hierfür bietet, würde dann den Zuschlag für das Grundstück erhalten“, erläutert die Oberbürgermeisterin.

 

Private Eigentümer bei Schaffung von Sozialwohnung in Verantwortung nehmen

Gleichzeitig sollen auch private Grundstückseigentümer in die Verantwortung genommen werden. Für private Grundstücke kann die Schaffung von sozialem Wohnraum gefordert werden, wenn für ein Bauvorhaben noch Baurecht geschaffen oder geändert werden muss (Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans). Im Gegenzug steht privaten Investoren die öffentliche Förderung zu. Dabei plant die Landeshauptstadt ein Modell der Quotenregelung, das auch in vielen anderen Städten (zum Beispiel Stuttgart, Karlsruhe) aktiv und erfolgreich angewendet wird. Die Quotenregelung besagt, dass der private Grundstückseigentümer einen bestimmten Anteil (zum Beispiel 20 oder 30 Prozent) an sozialem oder preisgebundenem Wohnraum herstellen muss. „Die Quotenregelung gewährleistet einen einheitlichen Umgang mit der Entwicklung privater Grundstücke und sorgt langfristig einerseits für die Herstellung von preisgebundenem Wohnraum und andererseits für eine soziale Durchmischung der Quartiere“, erklärte Charlotte Britz.

 

Die städtische Expertengruppe hat einige Modelle kommunaler Quotenregelungen geprüft. Es wurde deutlich, dass diese nur funktionieren, wenn die bereits angesprochenen Förderbedingungen auskömmlich sind. Die Anpassung der Wohnraumförderung ist notwendig, um einen Anreiz insbesondere für private Bauherren zu schaffen. Dies auch mit Blick auf die besondere Eigentumsstruktur in Saarbrücken, wo wenige institutionelle Vermieter (wie zum Beispiel Genossenschaften), sondern viele Einzeleigentümer den Wohnungsbestand prägen.

 

Das zentrale Problem bei der Bewältigung der Herausforderung, diesen Wohnraum zu schaffen, waren bislang die unzureichenden Förderbedingungen für sozialen Wohnungsbau im Saarland. Die Förderbedingungen, die die Landesregierung im Januar 2017 erlassen hat, sind nicht ausreichend, um kostendeckend Sozialwohnungen neu zu errichten. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz hatte dies Ende Juli 2017 Minister Klaus Bouillon in einem Schreiben mitgeteilt und eine zeitnahe Überprüfung der Richtlinien gefordert.

 

Verschiedene Faktoren bei Förderung von sozialem Wohnungsbau wichtig

Nachdem der Minister erfreulicherweise bereits im April 2018 angekündigte hatte, Sozialneubauten künftig mit 1750 Euro statt wie bisher mit 1000 Euro pro Quadratmeter zu fördern, gilt es, auch die übrigen Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau zu klären. Dazu zählt, dass der Tilgungszuschuss für die Kredite bei mindestens 25 Prozent bleibt und auch die Zinsbedingungen für das verbleibende Darlehen mindestens gleich günstig bleiben. Zudem muss das Bauministerium klar und präzise regeln, wie viel Geld den Kommunen sicher zusteht. Es gibt zahlreiche Menschen in der Landeshauptstadt, die auf günstige Mieten angewiesen seien: Senioren, Studenten, Alleinerziehende mit Kindern, bewegungseingeschränkte Menschen, Flüchtlinge und viele mehr. Britz: „Es ist Dringlichkeit geboten, da Bauprojekte von der Planung bis zur Bezugsfertigkeit auch bei optimalen Randbedingungen mindestens zwei Jahre benötigen.“

 

Die Landeshauptstadt hatte in den vergangenen Jahren trotz angespannter Haushaltslage für finanziell schwächer gestellte Menschen alles getan, was möglich gewesen ist, um bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. So hat die städtische Siedlungsgesellschaft zum Beispiel 584 Wohnungen auf der Folsterhöhe für rund 31 Millionen Euro mit Unterstützung des Landes saniert. Der Bau neuer Sozialwohnungen kann aber nur mit den angepassten Förderbedingungen gelingen.

 

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