Oberbürgermeister Uwe Conradt ist seit Anfang November Vertreter des Deutschen Städtetages im Europäischen Ausschuss der Regionen.
„Ich freue mich auf die Arbeit im Ausschuss, denn er bietet die Möglichkeit, die Interessen der Kommunen in den europäischen Integrationsprozess einzubringen. Gleichzeitig habe ich durch das Mandat die Gelegenheit, unsere grenzüberschreitende Region auf europäischer Ebene noch sichtbarer zu machen. Hier ergeben sich viele Schnittstellen zu meiner Tätigkeit als Oberbürgermeister und der Beteiligung der Landeshauptstadt Saarbrücken in Strukturen wie dem Eurodistrict SaarMoselle oder dem Städtenetz QuattroPole“, so der Oberbürgermeister.
Uwe Conradt wird auch in den kommenden Jahren als einer der deutschen Vertreter im Präsidium des Ausschusses an der Ausgestaltung dessen politischen Programms mitwirken. Außerdem wird er in Fachkommissionen und interregionalen Gruppen mitarbeiten.
Der Deutsche Städtetag hat Uwe Conradt im Juli als Vertreter für den Ausschuss der Regionen benannt. Sein Vertreter ist der Oberbürgermeister von Mannheim, Dr. Peter Kurz. Zusammen mit den Vertretern des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vertreten sie die Interessen der drei kommunalen Spitzenverbände Deutschlands.
Hintergrund
Der Europäische Ausschuss der Regionen wurde 1994 als beratendes Organ in der Europäischen Union (EU) ins Leben gerufen. Er verschafft Regionen und Städten in der EU ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa. Die EU-Kommission und der Rat der EU müssen den Ausschuss der Regionen in Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen. Der Ausschuss kann auch eine Initiativstellungnahme veröffentlichen und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen. Er hat 350 Mitglieder, davon 24 aus Deutschland. Die Ausschussmitglieder sind gewählte Vertreter lokaler oder regionaler Behörden. Jedes Land benennt die Mitglieder seiner Wahl, die daraufhin vom Rat der EU für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Eine Verlängerung des Mandats ist möglich.
Weitere Informationen gibt es online unter www.cor.europa.eu/de.