StartSportRegionalliga SüdwestOFC: Sportgericht lässt Auflage fallen

OFC: Sportgericht lässt Auflage fallen

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Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat die Offenbacher Kickers nach mündlicher Verhandlung wegen Fehlverhalten ihrer Zuschauer bei zwei Heimspielen zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Die ursprünglich verhängte Auflage, künftig bei allen Spielen im Sparda-Bank-Hessen-Stadion auf der Waldemar-Klein-Tribüne zum Spielfeld hin einen Sicherheitsbereich von mindestens drei Metern einzurichten, in dem sich keine Zuschauer aufhalten dürfen, wurde nach der mündlichen Verhandlung fallen gelassen. Der OFC hatte gegen das Einzelrichterurteil seinerzeit Einspruch eingelegt und wurde bei der mündlichen Verhandlung durch Rechtsanwalt Horst Kletke und Geschäftsführer Christopher Fiori vertreten. Der Geschäftsführer der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbh Andreas Herzog wurde im Rahmen der Verhandlung als Sachverständiger befragt.

Die Offenbacher Kickers wurden wegen zwei Vorfällen in der laufenden Saison angeklagt:

1). Beim Spiel gegen den 1. FSV Mainz 05 ll am 7. August 2018 wurde, nachdem die Gastmannschaft  in der 65. Minute ein Freistoß zugesprochen bekamund die Partie daraufhin unterbrochen war, aus dem Fanblock der Kickers ein Feuerzeug auf das Spielfeld in Richtung eines Spielers des 1. FSV Mainz 05 ll geworfen.

2.) Beim Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 16. September 2018 wurden in der 29. Minute zwei Plastikbecher aus dem Block 2B auf das Spielfeld in Richtung eines verletzten Gästespielers und des Schiedsrichters geworfen.

Insgesamt kam es seit August 2013 zu 14 Wurfvorfällen durch Anhänger von Kickers Offenbach, wovon sich zehn Vorfälle bei Heimspielen ereigneten.

Trotz des erfreulichen Urteils werden sich die Offenbacher Kickers weiter aktiv gegen das Werfen von Gegenständen einsetzen und festgestellte Täter sanktionieren.

Christopher Fiori (Geschäftsführer OFC Kickers 1901 GmbH):

●       Es freut uns, dass das Sportgericht im Rahmen der mündlichen Verhandlung unserer Argumentation folgen konnte. Mein Dank gilt hier Horst Kletke und Andreas Herzog, der als Sachverständiger ebenfalls sehr hilfreich war.

●       Wir appellieren gleichwohl nochmals an alle OFC-Anhänger, das Werfen von Gegenständen zu unterlassen. Entsprechendes Fehlverhalten schadet dem OFC.

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