Nachdem Luxemburg nach der Außengastronomie übernächste Woche Restaurants und Cafés auch im Innenbereich öffnen will, wobei Kunden ein negatives Testergebnis vorweisen müssen, fordert Oskar Lafontaine die saarländische Landesregierung auf, diesen Öffnungsschritt ebenfalls vorzunehmen, sobald die überflüssige „Bundesnotbremse“ dies zulasse. „Die Öffnung von Außengastronomie, Handel und körpernahen Dienstleistungen im Saarland war richtig und hätte wegen des erwiesenen saisonalen Effekts der Corona-Viren in Österreich, der Schweiz und Schleswig-Holstein (ohne „Bundesnotbremse“) problemlos fortgesetzt werden können. Dass im Frühjahr die Aktivität aller Corona-Viren zurückgeht, sollte sich auch in Berlin herumgesprochen haben. Der luxemburgische Premierminister hat festgestellt, dass die Öffnung der Außengastronomie keine negativen Auswirkungen auf die Infektionszahlen hatte. Es ist verfassungswidrig, dass die Lasten der Corona-Maßnahmen einseitig immer denselben Branchen – Gastronomie, Kulturbereich, lokaler Handel – aufgebürdet werden, während der Rest der Wirtschaft weitermacht wie bisher. Es ist bedauerlich, dass es noch kein Gerichtsurteil gegen diesen groben Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gibt.“