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Ottweiler / Stuttgart, 07. August 2020 –Todesfalle Auto: In Ottweiler hat ein Mann am 25. Juli eine Bulldogge in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen. Einem Medienbericht zufolge hatte der Hund kein Wasser mehr und alle Scheiben des Wagens waren verschlossen. Aufmerksame Bürger wandten sich wegen dem in der Im alten Weiher Straße geparktem Wagen an die Polizei. Da der Halter nicht ausfindig gemacht werden konnte, mussten die Beamten das Fahrzeug gewaltsam öffnen, indem sie die Scheiben des Autos einschlugen, um das Leben des Hundes zu retten. Der Zustand des Hundes war so kritisch, dass er nicht mehr stehen konnte und tiermedizinisch versorgt werden musste. Das Tierschutzgesetz untersagt es, Hunden ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. DieTierrechtsorganisation PETA erstattete nun bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafanzeige gegen den Hundehalter und fordert zudem ein Tierhalteverbot für den Beschuldigten.
„Viele Hundehalter unterschätzen die Auswirkungen der Sommerhitze auf Vierbeiner, wenn sie diese in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen bei diesen Temperaturen keine Abhilfe. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr ist, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
PETA Deutschland e.V.