PETA fordert Veranstalter auf, Schläge für die Pferde zu untersagen
Renommierter Fachtierarzt befürwortet Verbot
Saarbrücken / Stuttgart, 13. Oktober 2016 – Tierquälerei gebilligt: Am kommenden Sonntag finden auf der Rennbahn in Saarbrücken wieder mehrere Galopp- und Trabrennen statt. PETA appellierte in einem Schreiben an die Veranstalter, die Peitschenschläge während des Rennens zu untersagen. Laut offizieller Rennordnungen sind bei Galopp- [1] sowie bei Trabrennen [2] fünf Peitschenschläge zugelassen. PETA übt scharfe Kritik an den Veranstaltern solcher Wettkämpfe, weil der Peitscheneinsatz der Jockeys – anders als von den Verbänden dargestellt – oft mit erheblichen Schmerzen für die Pferde einhergeht. Dies belegen wissenschaftliche Untersuchungen [3]. Die Veranstalter in Saarbrücken berufen sich auf unzeitgemäße und ethisch nicht mehr zu vertretende Rennordnungen des „Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V.“ und des „Hauptverband für Traberzucht e.V.“. Die Tierrechtsorganisation fordert ein Verbot des Peitscheneinsatzes bei sämtlichen Pferdesportveranstaltungen, weil die Schläge einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Demnach ist es untersagt, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen oder Leistungen abzuverlangen, die seine Kräfte übersteigen. Vor allem durch die schmerzhafte und angsterregende Überforderung der Pferde mit der Peitsche und die hohe Geschwindigkeit kommt es bei Pferderennen immer wieder zu schweren Stürzen und tödlichen Verletzungen. In diesem Jahr starben bereits mehrere Pferde auf deutschen Rennbahnen. Beispielsweise wurden am 12. September beim Krefelder Pferderennen zwei Tiere aufgrund von Knochenbrüchen, die sie sich während des Rennens zuzogen, eingeschläfert.
„Die Peitschenschläge führen dazu, dass die Pferde regelrecht aus Schmerz und Furcht um ihr Leben rennen. Keines der Tiere würde freiwillig diese unnatürlichen Höchstleistungen vollbringen“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Würde jemand einen Hund mit einer Peitsche schlagen, wäre der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß. Bei Pferden wird diese Tierquälerei jedoch gebilligt.“
Auch der ehemalige Rennbahntierarzt und Fachtierarzt für Pferde Dr. Maximilian Pick unterstützt in einer Stellungnahme PETAs Forderung nach einem Verbot des Peitscheneinsatzes: „Der Gebrauch der Peitsche ist eine tierquälerische Maßnahme, mit der dem Pferd ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden. Gerade Pferde haben eine hochsensible Haut: Schon einzelne Insektenstiche können beim Pferd zu panischen Abwehrreaktionen führen. Bei dem in solchen Rennen zu beobachtenden Gebrauch der Peitsche kann also keinesfalls von einer ‚Berührungshilfe‘ gesprochen werden, wie es die Verbände behaupten. Neben dem körperlichen Schmerz erzeugt die Peitsche auch noch so etwas wie ‚Psychoterror‘. So leiden Rennpferde häufig unter einer Art ‚Rennbahnneurose‘, also unter Angst, Schreckhaftigkeit oder Panikattacken.“
PETA fordert ein Ende von Pferderennen in Deutschland und ruft alle Tierfreunde dazu auf, keine solchen Veranstaltungen zu besuchen. Allein im Zeitraum von 2011 bis 2013 mussten in Deutschland mehr als 750 Pferde ihr Leben lassen, die für den Galopp- und Trabrennsport benutzt wurden. Häufig werden bereits zwei- oder dreijährige Pferde an den Start geschickt, obwohl sich die Tiere noch im Wachstum befinden. Die Folgen sind häufig Sehnenschäden und Knochenbrüche, weil der Bewegungsapparat noch nicht richtig ausgebildet ist. Zum Alltag von sogenannten Rennpferden gehört es, dass wiederholt mit der Peitsche auf sie eingeschlagen wird und sie – vor allem bei Trabrennen – durch den Einsatz von scharfen Gebissen und tierquälerischen Hilfsmitteln wie Ausbinder, Seitenstangen, Ketten, Zungenbändern, Ohrenstöpseln und Scheuklappen gefügig gemacht werden. Die Tiere leiden außerdem unter der überwiegenden Boxenhaltung ohne Weidegang oder ausreichenden Kontakt zu Artgenossen.
[1] Direktorium für Vollblutzucht und Rennen, Rennordnung vom 1. März 1960, In der Neufassung vom 1. Januar 1991 mit Änderungen bis Dezember 2015, Vorschriften für die Leistungsprüfungen der Vollblutzucht, R 9.4
[2] Satzung und Ordnungen des Hauptverband für Traber-Zucht e.V. (HTV); § 84.2 g; Stand 1.05.2016
[3] McGreevy PD, Corken RA, Salvin H, Black CM (2012) Whip Use by Jockeys in a Sample of Australian Thoroughbred Races—An Observational Study. PLoS ONE 7(3): e33398. doi:10.1371/journal.pone.0033398
Online abrufbar unter: http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0033398