Geplant vom namhaften französischen Architekten und Stadtplaner Georges-Henri Pingusson, steht der eindrucksvolle Gebäudekomplex, der sich aus einem Repräsentations- und Verwaltungstrakt zusammensetzt, vor einer ungewissen Zukunft.
Das Pingusson-Gebäude teilt sein Schicksal mit vielen anderen denkmalgeschützten Bauten: Es ist von Leerstand und drohendem Abriss bedroht. Diese architektonische Ikone hat eine Vielzahl von Sanierungs- und Nutzungsgutachten erlebt, doch trotz ihrer symbolischen Bedeutung auf Bundes- und Europaebene drängen einige Stimmen, darunter auch politische, auf einen Abriss.
Inmitten dieser Kontroverse erhebt die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) ihre Stimme für den Erhalt des Gebäudes und argumentiert dabei stark mit Aspekten der Nachhaltigkeit. Kammerpräsident Alexander Schwehm erklärte: „Wenn ich das Pingusson-Gebäude abreiße, verschwende ich wesentlich mehr graue Energie als ich beim Bau eines neuen Gebäudes einsparen würde“. Die Energie, die im bestehenden Bauwerk gebunden ist, müsste bei einer Konservierung nicht erneut aufgewendet werden. Zudem würde dies neue CO2-Emissionen vermeiden.
Es ist eine komplexe Herausforderung, die Sanierungs- und Umbauanforderungen im Zusammenhang mit Brandschutz, barrierefreiem Bauen, Denkmalschutz, Schallschutz, Energieeffizienz und Arbeitsschutz zu erfüllen. Um das Pingusson-Gebäude zukunftssicher nutzen zu können, müssen diese Anforderungen neu überdacht werden. Aktuell weisen gesetzliche Vorgaben oft auf Abriss hin, was dem Streben, materielle Ressourcen zu schonen, widerspricht. Die AKS schlägt vor, Änderungen an der Saarländischen Landesbauordnung vorzunehmen, die das Bauen im Bestand erleichtern.
Unabhängig von den technischen Herausforderungen bleibt die Frage offen, wie das Gebäudeensemble genutzt werden soll. Jens Stahnke, der stellvertretende Präsident der AKS, unterstützt den Vorschlag, das gesamte Ministerium für Bildung und Kultur wieder in dem Gebäude unterzubringen. Dies könnte für die Landesregierung ein Pilotprojekt werden, wie man mit denkmalgeschützter Bausubstanz umgeht. Neben der Renovierung des bestehenden Gebäudes sieht die Architektenkammer die Möglichkeit, das Ensemble zu erweitern.