Die PIRATEN fordern die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Monika Grethel, auf, die vom Innenministerium des Saarlandes bekannt gegebenen Fälle, in denen die Polizei auf Listen mit Daten von Gaststätten-Besuchern zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zugegriffen hat, auf Verstöße gegen den Datenschutz zu überprüfen. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, will für den Fall, dass nach Ausermittlung des Tatbestands Datenschutzverstöße festgestellt werden, dass die Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld gegen die Polizei verhängen soll:
„Auf personenbezogene Daten darf grundsätzlich nur in zwei Fällen zugegriffen werden: Wenn der Betroffene hierzu einwilligt oder wenn ein Gesetz den Zugriff ausdrücklich erlaubt. Eine Zustimmung der Gäste und Kunden, ihre angegebenen Daten zu polizeilichen Ermittlungszwecken zu verwenden, liegt nicht vor. Die Polizei rechtfertigt den Datenzugriff damit, dass sie nach der Strafprozessordnung gesetzlich hierzu berechtigt sei. Allerdings wird durch die StPO zunächst nur die Staatsanwaltschaft ermächtigt, Auskunft von allen Behörden, nicht aber von Privaten wie bspw. Gaststättenbetreibern, zu verlangen. Nur bei Gefahr im Verzug ist auch die Polizei direkt dazu befugt, Datenauskunft von Behörden zu verlangen, muss dieses Vorgehen aber anschließend der Staatsanwaltschaft melden. Zusätzlich muss der Datenzugriff zur Strafverfolgung erforderlich und verhältnismäßig sein. Das ist nicht der Fall, wenn andere, gleich geeignete polizeiliche Ermittlungsmöglichkeiten vorhanden sind, die den Zugriff auf die Corona-Kontaktlisten entbehrlich machen und zugleich die Schwere der zu verfolgenden Tat einen Datenzugriff nicht rechtfertigt. Ein solch rechtfertigender Fall ist insbesondere nur dann gegeben, wenn der Verdacht der Begehung schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Geiselnahme, terroristische Anschläge oder schwere Wirtschaftsstraftaten besteht. Laut Angaben des Innenministeriums diente ein Zugriff auf Corona-Kontaktlisten durch die Polizei der Verfolgung des Verdachts der Körperverletzung, der sich nicht bestätigt habe. Bei den weiteren Fällen sei nach Angaben des Innenministeriums Zugriffszweck die Verfolgung von Vermögensdelikten gewesen, ohne hierbei zu spezifizieren, um welche Vermögensdelikte von welcher Schwere es sich überhaupt handelte. Für die benannten Fälle lagen somit die strafprozessualen Datenzugriffsbefugnisse für die Polizei nicht vor. Also fehlte es sowohl an der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen zur Datenverarbeitung als auch an einer gesetzlichen Grundlage, die den Datenzugriff erlaubt. Folglich hat die saarländische Polizei bei der Auswertung der Corona-Kundenlisten zumindest auch gegen den Datenschutz verstoßen. Die Landespolizei unterliegt der Kontrolle der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Daher fordern wir PIRATEN die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes, Frau Grethel hiermit auf, die bekannt gewordenen Fälle jeweils gesondert zu überprüfen, sich vom Innenministerium sämtliche fallbezogenen Informationen lückenlos übermitteln zu lassen und für den Fall, dass die Polizei über ihre strafprozessualen Befugnisse hinaus auf die Listen zugegriffen und damit gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, die Ordnungswidrigkeiten jeweils mit einer Geldbuße zu ahnden.“ |