StartPolitikPIRATEN lehnen Saarbrücker Videoüberwachungmaßnahme ab

PIRATEN lehnen Saarbrücker Videoüberwachungmaßnahme ab

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Das saarländische Innenministerium beginnt am Freitag eine Videoüberwachungsmaßnahme am Saarbrücker Hauptbahnhof und an der Johanneskirche, die als Test bis Ende Februar 2019 andauern soll. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, hält die flächendeckende Kameraüberwachung für ein Sicherheitsplacebo zu Lasten unschuldiger Bürger, die sich im Einzugsbereich der Kameras aufhalten:

„Eine derart massenhafte und anlasslose Erfassung aller Passanten an diesen zentralen Plätzen in Saarbrücken ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar und sogar schädlich. Bürger, die sich nichts zu Schulde kommen lassen, können sich in diesen Bereichen nicht mehr frei und unüberwacht bewegen. Was passiert mit den Daten, welche die privaten Dienstleister, die mit der Umsetzung des Tests betraut werden, erfassen? Hinzu kommt, dass alles, was irgendwo elektronisch gespeichert wird, grundsätzlich auch in falsche Hände gelangen kann. Das ist heute relevanter denn je. Denn die Systeme sind inzwischen so weit entwickelt, dass auch eine Personenerkennung automatisch durchgeführt werden kann. 
Durch diese Kameras wird nicht mehr Sicherheit geschaffen, allenfalls Kriminalität von den überwachten Orten an andere Plätze verlagert. Wie soll eine Kamera Verbrechen effektiv verhindern, wenn kein Polizist vor Ort ist, der im Falle eines Verbrechens direkt eingreifen kann? Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sogar in London, einer der Städte mit der stärksten Videoüberwachung des öffentlichen Raums in ganz Europa, konnte eine Studie keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten belegen. 
Fraglich ist auch, ob Innenminister Bouillon die Landesdatenschutzbeauftragte in die Planungen zum Aufbau dieser automatisierten Informationssysteme, die personenbezogene Daten verarbeiten, im Vorfeld miteinbezogen hat, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Oder handelt es sich wieder um einen Alleingang des Innenministers ohne Durchführung einer notwendigen Anhörung?“

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