StartFeaturePIRATEN wollen Kennzeichnungspflicht für Polizisten

PIRATEN wollen Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Saarbrücken. Polizisten sollen in Zukunft auch im Saarland anhand eindeutig zuordenbarer Ziffern auf der Brust identifiziert werden können. Die PIRATEN sehen sich in dieser Forderung durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bestätigt, das Ende vergangener Woche gefällt wurde. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN im Saarland, begründet die Notwendigkeit der Einführung einer solchen individuellen Kennzeichnungspflicht für saarländische Polizisten mit der Möglichkeit nach effektive Kontrolle und effektivem Rechtsschutz, welche eine Identifizierbarkeit der handelnden Personen voraussetzen:

„Bislang haben nur acht Bundesländer erkannt, dass eine solche Kennzeichnungspflicht notwendig ist und ihr Fehlen nicht nur dem Bürger, sondern auch dem Ansehen der Polizei selbst schadet. Das Saarland zählt leider nicht zu diesen acht Ländern. Wenn der Staat Bürgern als „anonyme Macht“ gegenübersteht, steht dies der Bürgernähe von Polizisten und einem Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit entgegen. Vollständige Anonymität schafft bei den Betroffenen vor allem Misstrauen, wenn beispielweise bei Großeinsätzen Polizisten, wenn sie etwa Schutzhelme mit Visier tragen, nicht für Bürger erkennbar sind. Auch die Polizei kann Fehler begehen und gegen Personen unzulässige oder übermäßige Gewalt ausüben. Wenn dann nach Anzeige der Verletzten die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen einstellen muss, weil die Polizisten nicht identifizieren werden konnten, führt das zu Lücken in unserem Rechtssystem. Hierbei geht es nicht darum, Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, es geht um die Kontrollierbarkeit staatlichen Handelns. Bei Behördenakten muss nachvollziehbar sein, mit welcher Person man es zu tun hat, was nicht nur bei polizeilicher Gewalt, sondern auch bei Nachfragen zu handelnden Polizisten sinnvoll und notwendig sein kann. Der Schutz der Polizisten als Privatperson wird durch eine Identifikationsnummer an der Uniform ausreichend geschützt, erst recht, wenn diese Nummern bei jedem Einsatz neu vergeben und zugeteilt wird. Das Saarland muss nun schnellstmöglich handeln und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht entsprechen.“

Quelllen:

– Urteil des EGMR vom 09.11.2017 (Az. 47274/15): (externer Link) http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381

– Pressemitteilung des EGMR vom 09.11.2017: (externer Link) https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171105672&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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