Losheim und Weiskirchen (ots) – Gestern i.d.Z. von 16:00 bis 23:00 Uhr
kontrollierten Streifenfahrzeuge der Polizeiinspektion Nordsaarland
Verkehrsteilnahmer in Losheim und Weiskirchen auf den Konsum von Alkohol und
Drogen. GG. 17:15 Uhr kontrollierte die Polizei in Weiskirchen einen PKW, der
ohne amtliche Kennzeichen unterwegs war. Der 59jährige Fahrer aus Weiskirchen
war nicht im Besitze einer erforderlichen Fahrerlaubnis und es waren bei ihm
waren typische Auffallerscheinungen aufgrund eines zuvor gerauchten „Joints“
feststellbar. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Drogenvortest war positiv
auf die Einnahme von Cannabis. Auf der Dienststelle wurde bei ihm eine Blutprobe
entnommen. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
des Konsums von Drogen. Kurze Zeit später ereilte einen 43jährigen PKW-Fahrer
aus Wadern in Losheim ein ähnliches Schicksal. Auch er führte einen PKW im
öffentlichen Straßenverkehr, obwohl er hierzu keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
Auch gg. ihn erstattete die Polizei eine entsprechende Strafanzeige. Ein
64jähriger Mofafahrer fiel mit seinem Mofa in Losheim aufgrund seiner starken
Alkoholisierung auf die Fahrbahn.Verletzt hat er sich hierbei nicht. Ein bei ihm
freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille.
Bei der Überprüfung des Rollers konnten im Helmfach unter der Sitzbank noch 14
volle Bierflaschen festgestellt werden. Auch bei ihm wurde zwecks Feststellung
der Verkehrstüchtigkeit eine Blutprobe entnommen. Eine Strafanzeige wegen des
Verdachts der Trunkenheit im Verkehr folgt. Bei einer weiteren Fahrzeugkontrolle
konnte bei einem 30jährigen Beifahrer eine Pastikdose mit Cannabis aufgefunden
werden. Ihn erwartet nun ein Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem
Betäubungsmittelgesetz. Eine in Weiskirchen durchgeführte Personenkontrolle
ergab als Ergebnis das Mitführen eines verbotenen Einhandmessers. Dieses wurde
von der Polizei sichergestellt. Der 19jährige aus Weiskirchen muss nun mit
Anzeige verbunden mit einem hohen Bußgeld nach dem Waffengesetz rechnen.
Die Polizei weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Zahl der
Verkehrsunfälle unter Einfluss illegaler Drogen wie Cannabis, Heroin, Speed,
Ecstasy oder anderer Amphetamine sich innerhalb von zehn Jahren fast
verdreifacht hat. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland kein Randphänomen
mehr. Gerade deshalb sollten sich Drogenkonsumenten darüber im Klaren sein, dass
die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss meist juristische
Konsequenzen hat. Zusätzlich zu einem hohen Bußgeld kommt ein Fahrverbot sowie
möglicherweise der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.