1. Am 08.12.2018, gegen 18:15h, teilte ein Verkehrsteilnehmer einen silbernen PKW mit, welcher in Schlangenlinien in der Wendelstraße in Wadgassen geführt worden sei. Es sei sogar mehrfach in den Gegenverkehr gekommen, ohne jedoch konkret jemanden gefährdet zu haben. Der verantwortliche Fahrzeugführer –männlich, 42 Jahre alt- konnte im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,60 Promille, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. Des Weiteren konnte der Beschuldigte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
2. Zeugen beobachteten am 08.12.2018, gegen 23:10h, wie ein silberner Citroen mit franz. Kennzeichen in der Hauptstraße in Überherrn gegen einen Pfosten fuhr und diesen beschädigte. Im Anschluss entfernte sich der Fahrzeugführer unerlaubt von der Unfallstelle und fuhr noch ca. 5 km weiter in Richtung Wadgassen-Differten, bis er sein Fahrzeug anhielt. Der Mitteiler und ein weiterer Zeuge hielten den Beschuldigten -männlich, 47 Jahre- dort bis zum Eintreffen der Polizei auf. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille. Ein am PKW des Beschuldigten vorgefundener Schaden an der Beifahrerseite, in einer Höhe von 41 – 81 cm, konnte bislang keinem Unfall zugeordnet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen vorliegender Trunkenheitsfahrt ein weiterer Verkehrsunfall verursacht wurde, von welchem die Polizei bislang keine Kenntnis hat. Bei entsprechenden Feststellungen oder Hinweisen bitte Info an die Polizeiinspektion Saarlouis, unter Tel.: 06831-9010.
3. Am 08.12.2018, gegen 23:35h, kollidiert ein alkoholisierter PKW Fahrer -männlich, 63 Jahre- in der Lindenstraße in Saarlouis, mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille.
4. Am 09.12.2018, gegen 04:20h, wurde ein PKW-Fahrer in der Schwarzenholzer Straße in Schwalbach-Hülzweiler einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer –männlich, 18 Jahre- unter dem Einfluss von Cannabis stand und das Kennzeichen nicht auf das mitgeführte Fahrzeug verausgabt war.