StartPolitikPolizeidatengesetz: Gesetzgebungs-Aktionismus lindert Personalnot nicht

Polizeidatengesetz: Gesetzgebungs-Aktionismus lindert Personalnot nicht

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Tressel: Kontrolle durch das Datenschutzzentrum vollumfänglich ermöglichen

Die Saar-Grünen werfen Innenminister Bouillon und der Saar-GroKo vor, mit immer neuen Überwachungsbefugnissen im neuen Polizeidatengesetz von der massiven Personalnot bei der saarländischen Polizei abzulenken. Neue Befugnisse bedeuteten nicht automatisch mehr Sicherheit, so Grünen-Landeschef und Bundestagsabgeordneter Markus Tressel. Auch stünden die geplanten Grundrechtseingriffe in einigen Bereichen nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Erfolg. Tressel kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf im Bereich Kontrolle und Transparenzpflichten weit hinter den Datenschutzstandards in anderen Bundesländern zurückbleibe. Die Kontrolle durch das Datenschutzzentrum müsse vollumfänglich sichergestellt sein.

„Immer neue Überwachungsbefugnisse schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit und schränken damit Bürgerrechte oft auch unbescholtener Menschen regelmäßig weiter ein. Auch stehen die geplanten Grundrechtseingriffe in einigen Bereichen nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Fahndungserfolg, wie beispielsweise bei der automatisierten Kennzeichenerfassung. Offenbar will Innenminister Bouillon durch den neuen Gesetzgebungs-Aktionismus von der dramatischen Personalnot bei der saarländischen Polizei ablenken. Statt immer neue Gesetze brauchen wir zuallerst einmal mehr Polizistinnen und Polizisten, um das bisherige Recht gut anwenden zu können. Neue Befugnisse ohne mehr Personal bringen auch keinen Fortschritt“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Der Grünen-Politiker kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf im Bereich Kontrolle und Transparenzpflichten weit hinter den Standards in anderen Bundesländern zurückbleibe. Tressel: „Bei der Untersagung eines Datenverarbeitungsverfahrens darf das Datenschutzzentrum dem Gesetzentwurf zufolge nur im Einvernehmen mit dem Innenministerium handeln. Kommt es zum Dissens, kann folglich keine gerichtliche Überprüfung der Datenverarbeitung erfolgen und diese läuft einfach weiter. Das Unabhängige Datenschutzzentrum wird damit an die Kette gelegt, was nicht Sinne der Sache sein kann. Damit bleibt das Saarland weit hinter Regelungen zurück, die in anderen Bundesländern selbstverständlich sind. Der Regierungsentwurf muss im zuständigen Landtagsausschuss diesbezüglich dringend nachgebessert werden.“

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