Saarbrücken/Kleinblittersdorf (ots)
Die Beamten:innen der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt waren am Samstag, 27. März 2021, über den gesamten Tag wegen verschiedener Versammlungslagen im Einsatz. Tatkräftige Unterstützung erhielten sie dabei von Kräften der Bereitschaftspolizei, der Operativen Einheit und weiterer Dienststellen des Landespolizeipräsidiums. Bereits um 10 Uhr morgens versammelten sich ca. 75 Menschen nahe des Grenzüberganges zum französischen Saargemünd. Diese Veranstaltung hatte allerdings nur wenige Auswirkungen auf den Verkehr im benachbarten Hanweiler. Eine ähnliche Versammlung der sogenannten Grenzgänger fand ab 14 Uhr am Grenzübergang Alte Bremm in Saarbrücken statt. Dabei kamen zeitweise 200 Personen auf der französischen Seite der Grenze zusammen, um gegen die derzeitigen Einreise-Bestimmungen zu demonstrieren. Ca. 50 Teilnehmer:innen war es gestattet, auch auf deutschem Gebiet nahe des Testzentrums in gleicher Weise zu demonstrieren. Es blieb friedlich. Am Nachmittag trafen sich zeitweise bis zu 70 Personen im Bereich des Stadens und des St. Johanner Marktes in Saarbrücken. Sie folgten offenbar der ursprünglichen Anmeldung einer Versammlung mit dem Motto „Es reicht!“, die gestern durch eine Verbotsverfügung untersagt wurde. Demzufolge musste die Polizei konsequent einschreiten. Eine Gruppe Uneinsichtiger sammelte sich rund um den Brunnen auf dem St. Johanner Markt, ohne die nach der gültigen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gebotenen Abstände einzuhalten. Eine Mund-Nasen-Bedeckung wurde von den Personen nicht getragen. Diese ca. 20-köpfige Personengruppe wurde daraufhin einer Identitätsfeststellung unterzogen. Den von der Maßnahme Betroffenen wurden Platzverweise erteilt. Zu Widerstandshandlungen kam es nicht. Dennoch war das polizeiliche Einschreiten öffentlichkeitswirksam. Die zwischen 15 und 16 Uhr stattfindende angemeldete Versammlung des Kurdischen Gesellschaftszentrums e. V. in der Reichsstraße mit ca. 50 Teilnehemer:innen verlief friedlich, ohne dass die Polizei einschreiten musste.
Quelle: Polizei