Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung von Gebühren für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen als verfassungsgemäß bestätigt. Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) blieb erfolglos. Laut dem Urteil sollen Veranstalter solcher Spiele die Kosten übernehmen, die sie durch erhöhten Sicherheitsbedarf verursachen, statt die Allgemeinheit zu belasten.
Im Saarland hat das Urteil Diskussionen angestoßen. Innenminister Reinhold Jost (SPD) betonte im Stern die Signalwirkung der Entscheidung: „Das heutige Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit und gibt bezüglich der Abgrenzung zu anderen Veranstaltungen klare Leitplanken vor.“*
Das Saarland will die Möglichkeit einer Gebührenregelung prüfen und sich mit anderen Ländern abstimmen, um unterschiedliche Ansätze zu vermeiden. Jost schlägt eine Fonds-Regelung vor, bei der Veranstalter gestaffelt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit einzahlen. Dies soll gewährleisten, dass Vereine durch präventive Maßnahmen gegen Fangewalt einen Anreiz erhalten, die Sicherheitskosten zu minimieren.
Auch die CDU-Landtagsfraktion fordert schnelles Handeln. Raphael Schäfer erklärt „Spätestens jetzt muss das Saarland die Kosten des Mehraufwandes für Hochrisikospiele im Profifußball erheben. Diese Einnahmen könnten zweckgebunden für die dringend notwendige Personalaufstockung und bessere Bezahlung der Polizei eingesetzt werden.“ Dabei solle sich die Gebührenerhebung auf gewinnorientierte Großveranstaltungen mit besonderem Gefahrenpotenzial beschränken. Spiele ohne erhöhtes Risiko und nicht-kommerzielle Veranstaltungen müssten weiterhin gebührenfrei bleiben.
1. FC Saarbrücken: Abwarten auf DFB-Entscheidung
Der 1. FC Saarbrücken, als Drittligist nicht direkt von der Entscheidung betroffen, wies darauf hin, dass die 3. Liga unter der Zuständigkeit des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) steht. In einer Stellungnahme hieß es: „Es bleibt abzuwarten, welche Haltung der DFB zu diesem Urteil einnimmt.“
Das Urteil hat bundesweit Debatten ausgelöst. Kritiker wie der VfL Osnabrück warnen vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen, da kleinere Klubs durch hohe Gebühren stärker belastet würden. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Einschätzung der Sicherheitskategorie eines Spiels – die allein bei den Behörden liegt – zu Unklarheiten führe.