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Präventionsmaßnahmen im Saarland – Jost: Wir müssen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in die Region verhindern

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Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mahnt Umwelt- und Verbraucherschutzminister Reinhold Jost zur Vorsicht und fordert alle Saarländer, vor allem auch Urlauber und Fernfahrer auf den Fernrouten zwischen dem Saarland und Osteuropa auf, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Bringen Sie keine tierischen Produkte, vor allem kein Schweinefleisch und keine Wurstwaren oder Jagdtrophäen aus Ländern mit, in denen die Afrikanische Schweinepest vorkommt. Das sind beispielsweise Polen, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und die Tschechische Republik, die italienische Insel Sardinien und verschiedene Nicht-EU-Länder (u.a. Weißrussland, die Russische Föderation, Ukraine, Georgien und afrikanische Staaten).
  • Wildschweine oder Hausschweine dürfen keinesfalls Lebensmittelabfälle fressen oder damit gefüttert werden! Das gilt auch für Hobbyschweine und Wildschweine in Wildparks.
  • Entsorgen Sie Lebensmittel, vor allem aus Schweinefleisch, grundsätzlich in geschlossenen Abfallbehältern. Lebensmittelreste gehören auch nicht auf Ihren Komposthaufen im Garten.
  • Sollten Sie ein totes Wildschwein auffinden, informieren Sie bitte den Jagdpächter, das zuständige Forstamt oder das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Außerhalb der üblichen Dienstzeiten der Behörden wenden Sie sich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Die für Schweine hochansteckende Seuche ist für andere Tiere und den Menschen völlig ungefährlich. Das widerstandsfähige Virus ist, außer durch Ausscheidungen, Blut und Speichel von infizierten Schweinen und Wildschweinen, auch durch nicht durchgegartes, virushaltiges Schweinefleisch (z.B. frisches, gepökeltes und geräuchertes Fleisch, Rohschinken, Salami) leicht übertragbar. So kann das Virus vom Menschen über weite Entfernungen transportiert und schnell verbreitet werden. Werden virushaltige Lebensmittelreste unachtsam weggeworfen und von Wildschweinen gefressen, können diese erkranken. Auch verunreinigte Jagdausrüstungen und unbehandelte Jagdtrophäen vom Schwarzwild können Virusträger sein.

Nach einem ASP-Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine in den Betrieben getötet und Gebiete eingerichtet werden, in denen Maßnahmen zur Tilgung der Seuche vorgeschrieben sind. Handelsbeschränkungen für Schweine und Schweinefleischerzeugnisse treten in Kraft. Da es keine Impfstoffe für Wild- und Hausschweine gibt, ist eine Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Erkrankung außer durch die Vermeidung der Übertragung nicht möglich.

Umweltminister Reinhold Jost warnt daher eindringlich: „Die Erkrankung dringt aus Osteuropa in Richtung Westen vor ¬– nicht zuletzt über den Transitweg entlang der europäischen Fernstraßen. Vor diesem Hintergrund müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in unserer Region zu verhindern.“
Derzeit koordiniert das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine landesweite Präventionsoffensive gegen die Einschleppung der ASP. Von Expertengruppen aus Bund, Ländern und Forschungseinrichtungen ist ein Katalog bundesweit abgestimmter, vorbeugender Maßnahmen empfohlen worden. Ausgehend von diesem abgestuften Maßnahmenplan hat das Saarland bereits mit der Einleitung erster Schritte begonnen.

Vordringlich sind vorbeugende Maßnahmen gegen die Virusausbreitung entlang von Fernstraßen. An den saarländischen Raststätten und Parkplätzen von Autobahnen und Bundesstraßen beginnt der Landesbetrieb für Straßenbau derzeit damit. Wildschweinsichere Einzäunungen, geschlossene Abfallbehälter und Beschilderungen mit Warnhinweisen sind wichtige Bestandteile dieser Strategie.
Mit der professionellen Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs für Straßenbau sollen diese Schutzvorkehrungen etabliert und aufrechterhalten werden.
Es findet eine intensive Zusammenarbeit zwischen Jagdbehörden und der Jägerschaft statt, u.a. mit der Zielsetzung, bereits im Vorfeld eines Ausbruchs die Bestandsdichte der Wildschweine zu kontrollieren. Damit sollen der Eintrag und die Ausbreitung des Virus durch Übertragung von Tier zu Tier möglichst effektiv erschwert werden.

Jost: „Bei der Entnahme der Proben für die regelmäßige Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine ist die Mithilfe der saarländischen Jägerinnen und Jäger auch ein unverzichtbarer Beitrag. Je früher ein möglicher Eintrag des ASP-Virus in die Wildschweinpopulation festgestellt werden kann, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.“
Hausschweine dürfen aus Gründen der Seuchenvorbeugung keinen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildschweinen oder anderen Infektionsquellen haben. Alle saarländischen Schweinhalter müssen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Ställe strikt beachten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Freiland- und Auslaufhaltungen, bei denen ein höheres Risiko für Wildschweinkontakte besteht. Auch private Hobbyhalter und Wildparks sind dazu aufgerufen, ihre Schweine und Wildschweine vor dem Kontakt mit freilebenden Wildschweinen oder indirekter Virusübertragung zu schützen. Vor allem ist die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine verboten.

Weitergehende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zur aktuellen Seuchenlage in Europa finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts:(extern)
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

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