DIE LINKE im Saarländischen Landtag wird bei der Landtags-Sondersitzung am 29.April einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahl-Ausschlüsse bei den anstehenden Kommunalwahlen vorlegen. „Wir wollen sicherstellen, dass der verfassungswidrige Ausschluss von Menschen unter Betreuung in allen Angelegenheiten und von unzurechnungsfähigen Straftätern in psychiatrischen Krankenhäusern vom Wahlrecht auch tatsächlich komplett gestrichen wird und nicht neue Hürden aufgebaut werden“, erklärt Ralf Georgi, der behindertenpolitische Sprecher. „Unser Entwurf sieht die ersatzlose Streichung dieser Punkte im Kommunalwahlgesetz vor („In Paragraf 14, ‚Ausschluss der Wahlberechtigung‘, werden die Nummern 2 und 3 ersatzlos gestrichen.“). Denn es darf nicht zweierlei Wahlrecht auf kommunaler Ebene geben: einmal das volle Wahlrecht für Menschen ohne Behinderung und einmal nur auf Antrag für Menschen unter Betreuung oder in psychiatrischen Krankenhäusern.“