Ralf Weiser ist Mitglied des Spielausschusses des Fußball-Regionalverbandes-Südwest. Er hatte bereits in Sachen FCS-DJK-Deal auf die Satzung des Saarländischen Fußballverbandes verwiesen und klar gestellt, dass eine Übertragung des Spielrechts einer Mannschaft an einen anderen Verein nicht möglich ist. Dies könne nur geschehen, wenn der komplette Verein übernommen wird – oder die Satzung geändert wird.
„Die DFB -Spielordnung findet hier keine Anwendung. Die Altfälle waren zu einer Zeit als im SFV noch getrennte Bestimmungen für Herren und Damenspielbetrieb gültig waren. Dies haben wir nicht mehr. Zudem geht die Spielordnung des SFV vor, da es sich um keine überregionale Spielklasse handelt. Auch der Verbandstag kann da so nicht entscheiden. Es ist eine generelle Satzungsänderung dazu nötig und die müsste der Verbandstag beschliessen.“ sagte Weiser uns gegenüber.
Eine solche Satzungsänderung erscheint im Licht der Beweggründe insbesondere kleinerer Vereine durchaus angebracht. Denn sowohl der SV Göttelborn als auch die DJK Bildstock hätten wirtschaftliche Vorteile gehabt – und niemanden geschädigt. In verschiedenen östlichen Bundesländern sind Übernahmen mittlerweile geregelt. Bekanntestes Beispiel für eine solche Veräußerung dürfte der Deal zwischen RB Leipzig und dem SSV Marktranstädt sein, der quasi Geburtshilfe für den Brauseverein leistete. Zur Saison 2009/10 hatte er dem RB Leipzig die erste Mannschaft in der fünftklassigen Oberliga Nordost verkauft und so dem neugegründeten Verein den folgenden Weg bis in die Championsleague erst ermöglicht. Hätte RB in der Kreisliga beginnen müssen – ein Schicksal, dass den 1. FC Saarbrücken mit seiner 2. Mannschaft ereilt hat – wäre man in Leipzig viele Jahre zurückgeworfen worden.
Eine Satzungsänderung könnte es übrigens auch dem 1. FC Saarbrücken erlauben, die Pläne, die im letzten Jahr scheiterten, nun durch die Übernahme etwa der 1. Mannschaft des SC Friedrichsthal, zu verwirklichen. Der SFV wird indes selbst nicht aktiv werden, wie er auf seiner Webseite bekannt gab: Er wird beim Außerordentlichen Verbandstag am 26. Mai 2018 keinen Antrag auf Änderung der Satzung stellen.