StartFeatureRechnungshof bezieht Stellung zum geplanten Transformationsfonds

Rechnungshof bezieht Stellung zum geplanten Transformationsfonds

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Die Entscheidung über zusätzliche Schulden zur Einrichtung eines Transfor-mationsfonds in Höhe von 3 Mrd. €, die der Landtag im Dezember zu treffen hat, ist von höchster Tragweite für die Landesfinanzen. Daher bezieht der Rechnungshof in Ausübung seiner Beratungsbefugnis nach § 88 Abs. 2 LHO hierzu Stellung und hat einen Bericht für Regierung und Abgeordnete verfasst. 

Der Landtag hat bereits die Feststellung getroffen, dass aufgrund des Energiepreisschocks infolge des Ukraine-Krieges im Zusammenwirken mit anderen Faktoren eine Notlage im Sinne des Grundgesetzes und des Haushaltsstabilisierungsgesetzes vorliege. Eine solche Feststellung ist notwendig, um trotz Schuldenbremse zusätzliche Kredite aufnehmen zu können. 

Aus Sicht des Rechnungshofs kann angesichts der bereits bestehenden erheblichen Verschuldung des Landes eine zusätzliche Verschuldung im Lichte der Gene-rationengerechtigkeit nur das allerletzte Mittel sein. Den Gesetzgeber trifft eine besondere Darlegungs- und Begründungslast. Eine ausführliche Begründung der Notlage ist umso wichtiger, weil sie die Voraussetzung schafft, um beurteilen zu können, ob einzelne der kreditfinanzierten Maßnahmen auch in einem hinreichenden Veranlassungszusammenhang mit der Notsituation stehen. Eine Kreditaufnahme rein auf Vorrat ist unzulässig. Hinzu kommt, dass das Land neben dem geplanten neuen Sondervermögen noch zwei weitere kreditfinanzierte Sondervermögen hat, deren Tilgungszeiträume sich insgesamt voraussichtlich 20 Jahre lang überschneiden. Das Saarland hat sich darüber hinaus verpflichtet, jährlich in etwa 80 Mio. € für die Tilgung von Altschulden vorzunehmen. Finanzielle Spielräume werden dadurch eingeschränkt und Tilgungsbelastungen auf nachfolgende Generationen verschoben. 

Die Kreditaufnahme muss sich der Höhe nach auf das absolut notwendige Maß beschränken. Es dürfen nur solche Maßnahmen aus dem Fonds finanziert werden, die in einem Veranlassungszusammenhang zur Notlage stehen. Darüber hinaus müssen die knappen finanziellen Ressourcen auf diejenigen Maßnahmen konzentriert werden, die entweder zukünftig zu größerem Wachstum führen oder zukünftige Kosten vermeiden und gleichzeitig die investierten Mittel inklusive Zinsausgaben langfristig zumindest amortisieren. 

Der Rechnungshof hat für die Entscheidungsträger in seinem Bericht eigene Mo-dellrechnungen durchgeführt. Weiterhin wird der rechtliche Rahmen ausführlich dargestellt und aufgezeigt, welche Anforderungen geplante Maßnahmen erfüllen müssen. Außerdem weist der Rechnungshof ausdrücklich auf die Wahrung des Budgetrechts des Landtages hin. 

Der Bericht ist auf der Internetseite des Rechnungshofs unter 

www.rechnungshof.saarland.de 

abrufbar. 

Quelle: RECHNUNGSHOF DES SAARLANDES

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