StartRegionalLandkreis SaarlouisRechtmäßigkeit der ersten Teilflutung des Bergwerks Ensdorf

Rechtmäßigkeit der ersten Teilflutung des Bergwerks Ensdorf

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Am 20.12.2017 wurde beim Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt.

Das Gericht hat in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung hat. Das Bergamt hatte die Zulassung in wasserrechtlicher Hinsicht auf eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2007 gestützt. Zu diesem Zeitpunkt war der Abbau noch aktiv. Das Grubenwasser wurde daher aus einer Tiefe von ca. -1.400 m NN gehoben.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist es fraglich, ob auf die gleiche Vorprüfung auch ein Heben des Grubenwasser nach Stillstand des Abbaus aus einer Tiefe von -400 m NN gestützt werden kann. Es hat den Parteien Gelegenheit gegeben, hierzu noch bis zum 15.02.2018 Stellung zu nehmen. Im Hinblick darauf wurde das Verfahren vertagt.

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