LSU will keine Beratungspflicht für Zwei-Mütter-Familien!
Am kommenden Freitag, den 3. Juli steht das Ende Mai im Deutschen Bundestag verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz auf der Tagesordnung der Länderkammer. Der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union hatte bereits nach dem Bundestagsbeschluss deutlich gemacht: Der einzig gangbare Weg, ein Kind in einer Zwei-Mütter-Familie rechtlich zwei Elternteilen zu zuordnen wird mit dem verabschiedeten Adoptionshilfegesetz dadurch erschwert, weil dieses als Artikelgesetz eine Beratungspflicht in einem neugefassten Paragraphen 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorsieht, die eine Verschärfung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Ehen zur Folge hat. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, ist die Mit-Mutter bei lesbischen Elternpaaren nach wie vor auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erlangen. Charline Köhler, stellvertretende Bundesvorsitzende der LSU hoffte dazu nach dem Bundestagsbeschluss: „Anders als bei einer Anerkennung der Vaterschaft reicht nicht eine Unterschrift aus. Die Familie wird unnötig belastet in dem sie einen langwierigen Prozess durchlaufen muss. Ob das wohl im Sinne des Kindeswohls ist? Vielleicht erkennt der Bundesrat die Problematik und es lässt sich über den Vermittlungsausschuss eine Lösung finden, mit der zumindest keine Schlechterstellung für Zwei-Mütter-Familien einhergeht.“
Der federführende Ausschusses für Familie und Senioren im Bundesrat hat nun nach seiner Sitzung am 18. Juni dem Bundesrat empfohlen zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Adoptionshilfe-Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um dem Gesetz eine weitere Ausnahme von der verpflichtenden Beratung bei der Stiefkindadoption (§ 9a Adoptionsvermittlungsgesetz) für lesbische Elternpaare hinzuzufügen. Ausschussmitglieder seitens der CDU/CSU sind unter anderem der nordrhein-westfälische Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann sowie die saarländische Gesundheits- und Sozialministerin Monika Bachmann. Die Ausschussempfehlung sieht vor, dass keine Beratungspflicht bestehen soll, wenn die Ehe bei der Geburt des Kindes bereits bestand. „Der Ausschuss für Familie und Senioren hat die Problematik erkannt, die wir als LSU hervorgehoben haben. Mit seiner begründeten Empfehlung kann eine weitere Vertiefung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien vermieden werden. Es wäre auch paradox, wenn ein Gesetz dass das Wort `Hilfe` schon im Namen trägt und im genauen Wortlaut ein `Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption` sein soll, genau eben diese Hilfestellung für Zwei-Mütter-Familien nicht gewährleisten würde. An der Stelle muss der Gesetzgeber dem vielfältiger gewordenen Familienbild gerecht werden und die gesellschaftliche Realität auch im Gesetzestext im Sinne der Gleichbehandlung abbilden.“, bekräftigt Charline Köhler abschließend.
Abzuwarten bleibt nach der Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag die Beschlussempfehlung durch den Vermittlungsausschuss und die abschließende Beratung in einer der kommenden Bundesratssitzungen im Laufe des Jahres. Darüber hinaus erneuert die LSU ihre Forderung die seit langem auf Eis liegende Reform des Abstammungsrechts mit Hochdruck voranzutreiben. Denn: Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) automatisch Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes. Auch ohne Ehe können verschiedengeschlechtliche Paare die Vaterschaft im Wege der Vaterschaftsanerkennung herbeiführen. Diese Möglichkeiten bleiben der Mit-Mutter bei verheirateten lesbischen Paaren nach wie vor verwehrt.