Seit dem 24. November 2021 gilt bundesweit im öffentlichen Personennah- und –fernverkehr die 3G-Regel. Fahrgäste müssen auf Verlangen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind.
Fahrgäste müssen auf Verlangen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Ausnahmen gelten lediglich für Schülerinnen und Schüler und den Taxiverkehr.
Die Polizei des Saarlandes bindet ab sofort Busse und Bahnen in ihre Kontrollaktivitäten zur Durchsetzung der neuen Infektionsschutzregeln ein. Darüber hinaus hat das Verkehrsministerium mit den Verkehrsunternehmen, der Landes- und Bundespolizei sowie dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und einigen Ordnungsämtern vereinbart, ab Anfang Dezember gemeinsam regelmäßige Stichprobenkontrollen durchzuführen.
Dafür wird die erfolgreiche Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen und der Sicherheitsbehörden genutzt, die sich bereits bei der Durchsetzung der Maskenpflicht in Form von Sicherheitspartnerschaften bewährt hat. Termine und Einsatzpläne werden derzeit vor Ort abgestimmt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
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