Alle im Sommersemester 2021 an saarländischen Hochschulen immatrikulierten Studierenden erhalten eine Verlängerung ihrer individuellen Regelstudienzeit um ein Semester.
Hierzu hat Ministerpräsident Tobias Hans im Einvernehmen mit der Ministerin für Bildung und Kultur Christine Streichert-Clivot und der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann eine Verordnung erlassen, die am 3. Juni in Kraft treten wird. Damit wird die Regelstudienzeit über das bereits erfasste Wintersemester 2020/2021 hinaus im Saarland um ein weiteres Semester verlängert.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Da ein regulärer Studienbetrieb nach wie vor aufgrund der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen nur eingeschränkt möglich ist, möchten wir den Studierenden im laufenden Sommersemester frühzeitig Planungssicherheit über die Fortzahlung ihrer Ausbildungsförderung geben.
Mit der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch die Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) im Gleichschritt um ein weiteres Semester hinausgeschoben wird.