Land unterstützt mit kurzfristiger Überbrückungshilfe in Not geratene Studierende mit 120.000 Euro |
– kurzfristig werden 300 x 300 Euro über die Notfallfonds der Hochschulen zur Verfügung gestellt– mittelfristig wird die Zahl der Stipendien für sozial bedürftige ausländische Studierende erhöht |
In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs für Studierende weg, etwa das Kellnern in Cafés und Bars. Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz oder teilweise über eine Nebentätigkeit finanziert haben, sind durch die Corona-Pandemie vielfach in Notlagen geraten, auch weil für sie meist kein Anspruch auf Kurzarbeiterleistungen besteht. Die Länder – auch das Saarland – sind bereits seit mehreren Wochen gemeinsam mit dem Bund in intensivem Austausch für Unterstützungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit dem BaFög konnten hier auch bereits einige Lösungen gefunden werden:· Das Sommersemester 2020 wird keine negativen Auswirkungen auf die BAföG-Förderhöchstdauer haben (Erlass des BMBF vom 23.03.2020). Hierzu müssen die Hochschulen entsprechende Bescheinigungen ausstellen.· Es wird keine Anrechnung von Zuverdiensten aus systemrelevanten Tätigkeiten auf das BAföG geben.· Abschlagszahlungen bei Neuanträgen, Vorbehaltsbewilligung bei Folgeanträgen oder Aktualisierungsanträgen (z. B. wegen Einkommensverringerung durch Kurzarbeit der Eltern) sollen großzügig und schnell bearbeitet werden.Um Studierenden, die pandemiebedingt in finanzielle Notlage geraten sind und keinen Anspruch auf BAföG haben – dies betrifft insbesondere auch internationale Studierende -, gilt es nun auch kurzfristig Unterstützung zu bieten. Zwar hat der Bund in der vergangenen Woche angekündigt, hierfür kreditbasierte Lösung zu finden, die aber derzeit noch nicht eingerichtet sind und daher nicht greifen.Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden, an dieser Stelle rasch eine wichtige Überbrückungshilfe zu leisten. Aufbauend auf den ersten Möglichkeiten die seitens der Hochschulen bereits umgesetzt wurden, wird die Landesregierung die bestehenden Fonds aufstocken. Zur kurzfristigen Überbrückung der Notlagen sollten 90.000 Euro auf alle Hochschulen des Saarlandes (UdS, htw saar, HBK und HfM) im Proporz der Studierenden aufgeteilt werden. Die Hochschulen sollten das Programm über die bestehenden Notfallfonds administrieren. Die Hilfe sollte bei allen Hochschulen (nach Bedürftigkeitsprüfung) als reiner Zuschuss in Höhe von maximal 300 Euro geleistet werden. Damit könnten dann 300 der derzeit rd. 23.250 Studierenden bedacht werden (UdS: 211, htw: 77, HfM und HBK jeweils 6).Die Landesregierung will hier ganz bewusst denjenigen unter die Arme greifen, denen Zuverdienstmöglichkeiten weggebrochen sind und für die (noch) keine anderen Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Dass mit 300 Euro keine großen Sprünge möglich sind, steht außer Frage. Für Studierende in Notlagen ist dies aber bereits eine substantielle Hilfe. Angesichts der Tatsache, dass leider immer noch keine bundesweite Lösung für solche Notlagen vorliegt, ging es jetzt vor allem darum, schnelle Hilfen zu ermöglichen.Als mittelfristige Lösung soll mit weiteren 30.000 Euro die bereits bestehende Vergabe von Jahresstipendien an ausländische Studierende verdoppelt werden. Ziel ist es für die besonders in Not geratenen internationalen Studierende ab Herbst weitere 17 Jahresstipendien à 300 Euro monatlich gemeinsam mit den Hochschulen und der StudienStiftungSaar auszuloben. Hier können wir insofern an eine seit Jahren bestehende gute Kooperation anknüpfen. Für die Jahresstipendien werden die saarländische Hochschulen beim Deutschen Akademischen Austauschdienst eine 50 %-ige Mitfinanzierung im Matching Funds Programm beantragen. Auf diese Weise soll auch ein Signal gesetzt werden, das die Attraktivität des Saarlandes und seiner Hochschulen für internationale Studierende betont. |