StartPolitikRegionalverband: 3G-Regelung und Maskenpflicht in Dienstgebäuden bleiben bestehen

Regionalverband: 3G-Regelung und Maskenpflicht in Dienstgebäuden bleiben bestehen

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Regionalverband macht vom Hausrecht Gebrauch und verlängert Regelungen 
Bis auf Weiteres gilt in den Dienstgebäuden des Regionalverbands weiterhin die 3G-Regelung sowie die Maskenpflicht. Der Zutritt zu den Innenräumen ist damit nur nach Vorlage eines Nachweises über den vollständigen Impfschutz gegen Corona oder mit einer Genesenenbescheinigung nach überstandener Corona-Infektion oder nach Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten der Gebäude tragen.
Für Veranstaltungen des Kulturforums gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht ebenfalls weiterhin. Bei Vorstellungen der Reihe „Kultur für Kids“ kann die Maske aber am Sitzplatz abgelegt werden. Bei Führungen mit dem Schlossgespenst muss die Maske während des gesamten Rundganges getragen werden.
Im direkten Umfeld der größten Dienstgebäude des Regionalverbands, wie beispielsweise dem Jugend- und Sozialamt in der Europaallee oder dem Saarbrücker Schloss, sind zahlreiche Testzentren in Betrieb. Ein Schnelltest ist so in der Regel auch zeitnah möglich. Eine Übersicht über die Corona-Testzentren im Regionalverband gibt es online unter www.regionalverband.de/teststationen. Für den Mobilen Beratungsdienst vor Ort in den Städten und Gemeinden gelten die jeweiligen Zutrittsregelungen der Rathäuser.

Quelle: Regionalverband Saarbrücken

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