StartRegionalRegionalverband SaarbrückenRegionalverband klagt gegen Anordnung des Datenschutzzentrums – Gericht muss über Solarkataster entscheiden

Regionalverband klagt gegen Anordnung des Datenschutzzentrums – Gericht muss über Solarkataster entscheiden

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Der Regionalverband Saarbrücken hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem die Landesbeauftragte für Datenschutz eine Änderung im Umgang mit dem Solarkataster des Regionalverbandes gefordert hatte. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Anordnung des Datenschutzzentrums, die die aktuelle Form der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Solarkataster für unzulässig erklärt. Das Gericht soll nun entscheiden, ob diese Funktion weiterhin uneingeschränkt zugänglich bleibt oder ob sie durch bürokratische Hürden eingeschränkt wird.

Datenschutzbedenken: Zugriff auf Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Landesdatenschutzbeauftragte forderte den Regionalverband auf, den freien Zugang zu Informationen wie der Größe, Ausrichtung, Neigung und Verschattung von Dachflächen sowie zur maximalen Größe und dem potenziellen Energieertrag von Photovoltaikanlagen einzuschränken. Diese Daten seien aus ihrer Sicht nur für die jeweiligen Eigentümer der Gebäude einsehbar. Der freie Zugang für alle Nutzer sei ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht zulässig.

Ein Vorschlag der Datenschutzbeauftragten war die Einführung eines Antragsverfahrens. In diesem Prozess müssten die Daten durch einen behördlichen Prüf- und Freigabeprozess freigegeben werden, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf die Informationen erhalten.

Reaktion des Regionalverbands: Klage als letzter Ausweg

Der Regionalverband lehnt diese bürokratische Einschränkung ab und hat den Klageweg gewählt, um das Solarkataster in seiner bisherigen Form zu erhalten. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo betonte, dass der Verband den Datenschutz sorgfältig abgewogen habe. Zur Absicherung wurde eigens eine Satzung verabschiedet, die öffentlich einsehbar ist und die Datenverarbeitung legitimiert.

Gillo erklärte weiter, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, sein Gebäude aus dem Kataster entfernen zu lassen. Seit Einführung des Katasters im Mai 2024 hätten nur sechs Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, was darauf hindeute, dass die Mehrheit der Bürger das Angebot als hilfreich empfinde. „Für alle anderen wollen wir ein einfaches, interaktives und transparentes Angebot beibehalten und den Zugang nicht durch unnötige Hürden erschweren“, so Gillo.

Bürokratische Hürden: Hoher Aufwand für Eigentümerprüfung

Eine vorgeschaltete Eigentümerprüfung würde laut Gillo nicht nur den Zugang erschweren, sondern auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Sowohl die Antragstellenden als auch der Regionalverband wären in diesem Fall stark belastet: Die Antragstellenden müssten zahlreiche Dokumente einreichen, um ihre Identität und Eigentumsverhältnisse zu bestätigen, während der Verband zusätzliches Personal zur Prüfung dieser Nachweise einstellen müsste.

Solarkataster in anderen Bundesländern

Der Regionalverband Saarbrücken steht mit seinem Solarkataster nicht alleine da. In Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen gibt es vergleichbare Solarkataster, die ebenfalls ohne die geforderte Einschränkung der Datenschutzbehörde funktionieren. Auch in anderen Bundesländern, wie etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen, sind ähnliche Katastersysteme in einzelnen Regionen im Einsatz.

Ziele des Regionalverbandes: Energiewende fördern und Bürokratie abbauen

Gillo betonte, dass die Klage aus drei wesentlichen Gründen eingereicht wurde: Zum einen sei der Regionalverband der Meinung, dass die Rechtslage ihre aktuelle Handhabung stütze. Zum anderen wolle man das Solarkataster so niedrigschwellig wie möglich halten, um die Energiewende im privaten Bereich zu fördern. „Die Bürgerinnen und Bürger verlieren zunehmend das Vertrauen in Behörden“, so Gillo. „Der Staat verspricht regelmäßig den Abbau von Bürokratie, doch hier würden wir eine bisher unkomplizierte Lösung unnötig verkomplizieren.“

Fazit: Entscheidung liegt beim Gericht

Die Entscheidung, ob das Solarkataster des Regionalverbandes Saarbrücken weiterhin frei zugänglich bleibt oder durch bürokratische Maßnahmen eingeschränkt wird, liegt nun beim Verwaltungsgericht. Die Klage des Regionalverbandes unterstreicht den Wunsch, ein wichtiges Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region zu bewahren und gleichzeitig den Zugang für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.

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