„Die von den USA verfügten Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte halten wir für rechtswidrig – und in der Sache für nicht nachvollziehbar. US-Präsident Trump gefährdet nachhaltig die langjährigen guten Handelsbeziehungen zwischen den transatlantischen Partnern“, so die Reaktion der Vorsitzenden der Wirtschaftsministerkonferenz, Anke Rehlinger, auf die Ankündigungen der US-amerikanischen Administration.
„Wir werden in die nächste Sitzung des Bundesrats eine saarländische Initiative einbringen, die die Bundesregierung dazu auffordert, auf Deeskalation hinzuwirken, sich aber gleichzeitig bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, den regulatorischen Spielraum der WTO auszuschöpfen und länderspezifische Importquoten zu prüfen“, so die Ministerin.
Anke Rehlinger sieht die aktuelle Entscheidung der US-Regierung, die befristete Ausnahmeregelung für importierte Stahlerzeugnisse aus der EU nicht zu verlängern und somit ab dem 1.6.2018 auf diese Güter pauschale Wertzölle von 25 Prozent zu erheben, mit Sorge: „Die Grundprinzipien eines freien, regelbasierten und fairen Außenhandels werden hier missachtet.“
Die Ministerin wies auch darauf hin, dass eine Eskalation der Handelsauseinandersetzung vermieden werden müsse. Weitere Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten seien deshalb sinnvoll. Angesichts der US-Zölle auf Stahlimporte müsse die Europäische Union mit einer Stimme sprechen und sich als handlungsfähig erweisen.
Die EU solle gegen die Zölle konsequent mit den Instrumenten vorgehen, die hierfür von der Welthandelsorganisation bereitgestellt werden: „Hierbei muss insbesondere den Folgen der zu erwartenden Handelsumlenkungen zeitnah und effektiv begegnet werden. Wenn zum Beispiel chinesische Exporte statt in die USA nach Europa geliefert werden, kommt es zu schädlichen Mengen- und Preiseffekten, die letztlich auch die saarländische Stahlindustrie und ihre Beschäftigten treffen können.
Die Ende März von der EU-Kommission eingeleitete Untersuchung über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Stahleinfuhren aus Drittstaaten begrüße ich daher sehr. Die diskutierten Schutzklausel-Maßnahmen sollten länderspezifisch ausgestaltet werden und alle untersuchten Produkte miteinbeziehen.“