Die Clearingstelle Mittelstand kann ihre Arbeit aufnehmen. Das hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger mitgeteilt. Die entsprechende Verordnung sei jetzt vom Ministerrat beschlossen und werde in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht. Die Einrichtung sei Teil der aktiven Mittelstandspolitik für das Saarland.
„Mit der Clearingstelle setzen wir einen zentralen Punkt des neuen Mittelstandsförderungsgesetzes des Saarlandes um. Sie wird bereits in der Entwurfsphase neuer Rechtsvorschriften tätig werden, um diese auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit zu prüfen. Durch sie sollen Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen stärker berücksichtigt und Vorschriften verhindert werden, die den Mittelstand ausbremsen“, so Anke Rehlinger.
Neben der Beratung der Landesregierung hat die Clearingstelle als unabhängiges Gremium noch andere Aufgaben. So kann sie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auch Verbesserungsvorschläge zugunsten des Mittelstandes für bereits bestehende Gesetze unterbreiten. Außerdem ist die Clearingstelle befugt, sich auf Bitte der Landesregierung oder einzelner Ressorts zu Gesetzesvorhaben des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union zu äußern. Die Stellungnahmen der Clearingstelle sind damit fester Bestandteil im Rechtssetzungsverfahren des Saarlandes.
An den von der Clearingstelle untersuchten Verfahren werden laut Mittelstandsförderungsgesetz die Kammern und Verbände der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der Arbeitsnehmer sowie der kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Nach der Bestellung von Vertreterinnen und Vertreten der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer des Saarlandes tritt die Clearingstelle Mittelstand zur konstituierenden Sitzung zusammen. „Ich bedanke mich bei der IHK und der HWK für die gute Zusammenarbeit und für die Bereitstellung von Personal für die Clearingstelle“, so Ministerin Rehlinger.