StartPolitikRehlinger-Forderung zur Sanierung kommunaler Straßen wird umgesetzt

Rehlinger-Forderung zur Sanierung kommunaler Straßen wird umgesetzt

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– Isolde Ries: „5 Mio. Euro für Instandsetzung kommunaler Straßen im Regionalverband Saarbrücken“
 

Rund 5 Mio. Euro sollen nach dem Schlüssel des „Kommunalen Straßenförderprogramms“ an die Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken ausgezahlt werden. 2,6 Mio. Euro davon alleine in der Landeshauptstadt. „Mit dem neuen Straßenförderprogramm setzt Innenminister Klaus Bouillon die Forderung von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger nach einem Sonderprogramm zur Sanierung kommunaler Straßen um. Erst vor kurzem hatte Rehlinger betont, wie wichtig es sei, in die Infrastruktur zu investieren, um auch für die Zukunft klug zu sparen“, betont Isolde Ries, SPD-Landtagsabgeordnete. „Gleichzeitig löst Bouillon mit dem Programm den Sanierungsstau auf, den es seit Jahren in diesem Bereich gibt. Damit wird die fehlende Zuteilungspraxis des Innenministeriums der letzten Jahre korrigiert. In die kommunalen Straßen müssen endlich Mittel fließen.“

 

„Es ist gut, dass nun das Geld der Kommunen wieder dorthin zurückfließt, wo es hingehört“, sagt Ries und betont, dass mit diesem Programm vor allem den Gemeinden geholfen wird, „die angesichts der angespannten Finanzsituation die Straßenunterhaltung aus eigenen Mitteln kaum noch stemmen können.“ Insgesamt werden 20 Mio. Euro den saarländischen Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt.

 

„Für das millionenschwere Förderprogramm müssen die Kommunen lediglich einen Verwendungsnachweis vorlegen. Die Städte und Gemeinden können also sofort mit den Maßnahmen beginnen. Mit diesem Programm sorgt die saarländische Landesregierung dafür, den schlechten Zustand vieler kommunaler Straßen zu beseitigen“, so Ries.

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt im Verhältnis der Gesamtlänge kommunaler Straßen einer Kommune zum gesamten kommunalen Straßennetz im Saarland. Das Gesamtausgabevolumen der durchgeführten Maßnahmen muss mindestens dem Betrag der Zuweisung entsprechen. Im besten Fall deckt also die Gesamtzuweisung alle Ausgaben ab. Ein darüber hinausgehender kommunaler Anteil ist möglich, wird aber nicht vorausgesetzt.

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