StartReiseReisen nach Großbritannien – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen

Reisen nach Großbritannien – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen

WERBUNG

Mit dem „Brexit“ haben sich für Urlauberinnen und Urlauber, die Großbritannien besuchen möchten, wichtige Regelungen geändert. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) weist darauf hin, dass Reisende sich ab dem 2. April 2025 auf neue Einreisebestimmungen einstellen müssen.

„Ich packe meinen Koffer und nehme mit: einen gültigen Reisepass und die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) – denn ohne diese geht es bald nicht mehr ins Vereinigte Königreich (UK).“

So fasst das EVZ die aktuellen Bedingungen zusammen. Die ETA (Electronic Travel Authorisation) wird ab dem 2. April 2025 Pflicht sein, auch für EU-Bürger – „auch für Kinder“. Den Antrag können Reisende online oder über die „UK ETA“-App stellen, wobei rund zwölf Euro (entspricht etwa 10 Britische Pfund) als Gebühr anfallen. Wichtig ist die Nutzung nur offizieller Webseiten und Apps, denn Vermittler verlangen oft höhere Gebühren und es bestehe die Gefahr, Betrügern zum Opfer zu fallen.

„Nutzen Sie für den Antrag NUR die offiziellen Wege über die Webseite oder App!“

Reisepass und Dokumente für Kinder
Künftig „einreisen darf nur, wer einen Reisepass dabei hat“, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Darüber hinaus benötigen Kinder einen eigenen Ausweis. Reisende sollten auch eine Reisevollmacht (in englischer Sprache) mitführen, wenn Kinder alleine oder nicht in Begleitung aller sorgeberechtigten Personen reisen.

Krankenversicherung
Bei medizinischen Notfällen können Urlauber weiterhin ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen:

„Besucher und Touristen haben während ihres Aufenthaltes den gleichen Anspruch wie Einheimische auf medizinisch notwendige Behandlungen beim National Health Service (NHS).“

Da aber nicht alle Kosten komplett abgedeckt werden und ein Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen ist, empfiehlt das EVZ eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung:

„Hier können exorbitante Kosten entstehen, während eine Versicherung bereits für ganz kleines Geld zu haben ist.“

Bargeld oder Kartenzahlung?
In Großbritannien ist das bargeldlose Bezahlen mit Karte und kontaktlosen Diensten wie Apple Pay gängig. Der Tipp des EVZ:

„Bezahlen Sie in Restaurant und Co. mit der Karte nur in der Landeswährung (GBP), um einen ungünstigen Umrechnungskurs zu vermeiden.“

Aufgrund unterschiedlicher Gebühren sollten Reisende außerdem genau überprüfen, welche Transaktions- und Umrechnungsgebühren die eigene Bank erhebt.

Roaming-Gebühren
Da Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist, gelten die EU-Vorgaben zu Roaming-Gebühren dort offiziell nicht mehr. Allerdings behalten „der Großteil der deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber das Vereinigte Königreich bis auf Weiteres in der EU-Tarifzone“. Trotzdem sollten Reisende vorab die Bedingungen bei ihrem eigenen Anbieter prüfen.

Das Europäische Verbraucherzentrum rät abschließend allen Urlaubern, sich rechtzeitig um Reisepass, ETA, Versicherungsschutz und Zahlungsmittel zu kümmern, damit der Aufenthalt auf der Insel reibungslos verläuft.

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com