Im Stadtteil Saarbrücken-Burbach und bietet die Galopprennbahn Saarbrücken regelmäßig Pferderennveranstaltungen an, darunter Galopprennen und Trabrennen. Die Rennbahn hat eine lange Tradition und ist ein beliebter Ort für Pferdesportfans sowie für die Öffentlichkeit, die die Atmosphäre und Nerzen kitzelndes Glücksspiel im freien erleben möchten.
Das Casino Saarbrücken hingegen ist in einem historischen Gebäude in der Innenstadt gelegen und bietet eine elegante Atmosphäre mit verschiedenen Spielmöglichkeiten – darunter Tischspiele wie Roulette und Blackjack sowie zahlreiche Spielautomaten.
Online Casino vs. Wettspaß vor Ort
Online-Casinos gewinnen zunehmend an Beliebtheit, da sie zahlreiche Vorteile bieten. Die Bequemlichkeit, jederzeit und überall spielen zu können, zieht viele Spieler an, während die große Auswahl an Spielen oft größer ist als in traditionellen Casinos.
Außerdem locken viele Online-Casinos mit attraktiven Boni, wie Willkommensangeboten und Freispielen.
Die Anonymität und Privatsphäre, die beim Spielen von zu Hause aus gewahrt bleibt, sind weitere Pluspunkte. Technologische Fortschritte ermöglichen zudem ein reibungsloses Spielerlebnis, einschließlich Live-Dealer-Spielen.
Schließlich bieten Online-Casinos flexible Einsätze, die es Anfängern erleichtern, ohne hohes Risiko zu spielen. All diese Faktoren machen Online-Casinos zu einer praktischen und attraktiven Wahl für viele Spieler. Jedoch gibt es auch Gesetzeslagen, von denen kaum jemand zu wissen scheint…
Online Casino Geld zurück: Das Recht ist auf Ihrer Seite!
Bis Ende Juni 2021 war Glücksspiel in Deutschland verboten – zumindest dann, wenn der jeweilige Anbieter nicht über die notwendige Erlaubnis verfügte.
Insbesondere Casinos stehen im Verruf, oft zu finanziellen Problemen zu führen – die so schwerwiegend sind, dass sie zur Zwangsversteigerung von Hab und Gut führen.
Wenn Menschen eine Glücksspielsucht entwickeln oder unverantwortlich viel Geld in Glücksspiele investieren, können sie hohe Schulden anhäufen, die sie nicht mehr bedienen können.
Dies kann mehrere negative Konsequenzen haben, die im Extremfall in der Zwangsversteigerung des Eigentums enden:
Für Online-Casinos war es bis 2021 jedoch gar nicht erst möglich, eine entsprechende Lizenz zu erhalten. Aus diesem Grund können Sie vor allem bei Online Casinos Ihr Geld zurückerhalten. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Ihnen hier zur Auswahl stehen!
Online Casino – Geld zurück wegen verbotener Online Glücksspiele
Der GlüStV regelt als für alle Länder bindender Vertrag, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Anbieter die Erlaubnis für den Betrieb von Glücksspiel erhalten darf. In § 4 Abs. 4 GlüStV ist dabei grundlegend festgeschrieben, dass eine entsprechende Erlaubnis auch für Online Casinos erteilt werden kann. Die Vorschrift gilt allerdings erst seit Juli 2021, vor diesem Zeitpunkt war eine entsprechende Genehmigung ausgeschlossen.
Vor dem 01.07., also bis 30.06.2021, waren Online Casinos also im gesamten Bundesgebiet verboten. Sie durften unabhängig vom Sitz des Anbieters und einer nach ausländischem Recht eventuell vorhandenen Genehmigung nicht angeboten werden.
Möchten Sie vom Online Casino Geld zurück erhalten, berufen Sie sich auf dieses gesetzliche Verbot. Es stellt den Dreh- und Angelpunkt dar.
Selbstverständlich haben Anbieter aber auch nach dem 01.07.2021 keinen sprichwörtlichen „Freifahrtschein“ für ihr Online Casino. Ohne Lizenz ist es auch weiterhin illegal, denn die behördliche Erlaubnis ist nach dem GlüStV immer zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen überhaupt öffentliche Glücksspiele anbieten und/oder veranstalten darf. Ausnahmen von der deutschen Lizenzpflicht gibt es im GlüStV nicht.
Zwangsversteigerte Immobilien wieder erlangen
Es ist grundsätzlich möglich, eine zwangsversteigerte Immobilie zurückzuerhalten. Dies kann sich jedoch als äußerst Kompliziert entwickeln – und hängt von verschiedenen Faktoren ab!
Dazu gehören vor allem der Zeitpunkt der Versteigerung, die beteiligten Parteien und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Einigung mit dem Gläubiger vor der Versteigerung
Rückzahlung der Schulden: Solange die Zwangsversteigerung noch nicht abgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Gläubiger zu einigen. Dies könnte durch die Rückzahlung der Schulden oder eine Umstrukturierung des Darlehens erfolgen. Wenn alle Forderungen beglichen sind, kann die Versteigerung gestoppt werden.
Vollstreckungsschutzantrag: In besonderen Härtefällen, wie gesundheitlichen oder familiären Problemen, kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz beim Gericht gestellt werden. Dies kann die Versteigerung verzögern oder verhindern, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt.
Rückkauf nach der Versteigerung
Kauf von der neuen Eigentümerin/dem neuen Eigentümer: Wenn die Immobilie bereits versteigert wurde, besteht die theoretische Möglichkeit, die Immobilie vom neuen Eigentümer zurückzukaufen. Dies erfordert jedoch eine Einigung mit der Person oder dem Unternehmen, das die Immobilie ersteigert hat, und könnte mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden sein.
Vorbehalt des Zuschlags: Nach einer Versteigerung gibt es eine sogenannte „Zuschlagsfrist“. Bis der Zuschlag endgültig erteilt ist, könnten Sie noch Maßnahmen ergreifen, um die Versteigerung zu stoppen. Dazu müssen aber in der Regel entweder die Schulden beglichen werden oder eine rechtliche Grundlage für den Einspruch vorhanden sein.
Anfechtung der Versteigerung
Formfehler oder Unregelmäßigkeiten: Wenn die Zwangsversteigerung aufgrund von Verfahrensfehlern oder rechtlichen Unregelmäßigkeiten durchgeführt wurde, kann sie in seltenen Fällen angefochten werden. Dies ist allerdings ein komplizierter und langwieriger Prozess und muss oft über Anwälte oder das Gericht laufen.
Widerspruch gegen den Zuschlag: Es gibt eine Frist nach dem Zuschlag, in der betroffene Parteien Widerspruch gegen die Versteigerung einlegen können. Allerdings sind die Erfolgsaussichten hierfür begrenzt und hängen von rechtlichen Gründen ab, wie etwa einem unangemessen niedrigen Versteigerungspreis.
Rückgewinnung durch Dritte (Darlehensgeber, Familienmitglieder)
Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Schulden zu begleichen oder die Immobilie zurückzukaufen, könnten Dritte (wie Familienmitglieder oder Freunde) die Immobilie für Sie ersteigern oder Ihnen das Geld leihen, um sie zurückzukaufen.
Online Casino Geld zurück: Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite!
Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen aus den letzten Jahren zeigen, dass Sie als Spielerin oder Spieler bei Verlusten im Online Casino Ihr Geld zurück bekommen können. Ein Auszug aus entsprechenden Urteilen der deutschen Gerichte:
- LG Bremen vom 01.04.2022, Az. O 2025/20: Eine Spielerin hat 25.000 Euro an Verlusten zurückerhalten, weil die angebotenen Casino-Spiele in den Jahren 2018 und 2019 nach deutschem Recht eindeutig illegal waren. Der Anbieter hat seinen Sitz auf Gibraltar.
- LG Aachen vom 28.10.2021, Az. 12 O 510/20: Ein Spieler hat in einem Online-Casino eines maltesischen Anbieters rund 180.000 Euro verloren. Das Gericht stützte sein Urteil ebenfalls auf § 4 Abs. 4 GlüStV und sprach dem Spieler eine entsprechende Rückzahlung zu.
- LG Gießen vom 27.09.2021, Az. O 227/20: Auch hier hat der Spieler in den Jahren 2018 und 2020 in einem Online-Casino rund 26.000 Euro verloren. Das Gericht urteilte, dass der Anbieter die Einzahlungen des Spielers wegen § 4 Abs. 4 GlüStV ohne rechtlichen Grund erhalten hat und daher wieder auszahlen muss.
Die Anbieter hatten hier kaum eine echte Chance, sich gegen die Ansprüche zu verteidigen. Grund hierfür ist die eindeutige Formulierung in § 4 Abs. 4 GlüStV, die nahezu keinen Raum für echte Gegenargumente lässt.
Achtung: Die Verjährungsfrist beträgt üblicherweise 10 Jahre. Sie erhalten vom jeweiligen Anbieter also nur Geld zurück, das Sie – gerechnet vom Tag der Geltendmachung an – vor 10 Jahren oder später eingezahlt haben. Im Zweifel sollten Sie vom Online Casino schnell das eingezahlte Geld zurück verlangen.
So fordern Sie vom Online Casino alle Gelder zurück
Da zahlreiche Anbieter von Online Glücksspielen bis heute über keine gültige Erlaubnis verfügen, um Online Casinospiele anbieten zu dürfen, fällt ihr gesamtes Angebot an Spielen unter das gesetzliche Verbot des Staatsvertrages. Dennoch hat der jeweilige Anbieter mit Ihnen als Spielerin oder Spieler einen Spielvertrag geschlossen.
Diese vertragliche Grundlage ist allerdings keine solche. Denn sie ist trotz eines gesetzlichen Verbotes zustande gekommen, was nach § 134 BGB dazu führt, dass der Vertrag „von Haus aus“ nichtig ist. Alle in ihm genannten Wirkungen treten nicht ein bzw. sind auch in der Vergangenheit nie eingetreten. So können Sie vom Online Casino Geld zurück verlangen!
Die gesetzliche Unwirksamkeit hat zur Folge, dass der Anbieter auch keine Geldbeträge von Ihnen einbehalten und verwalten konnte. Fechten Sie den Spielvertrag nun an, erhalten Sie alle Einzahlungen von der entsprechenden Plattform zurück. Darin enthalten sind auch erzielte Verluste!
Die Vorgehensweise macht nur Sinn, wenn tatsächlich ein Spielverlust entstanden ist. Denn auch einen Gewinn müssten Sie zurückzahlen, wenn Sie im Ergebnis erfolgreich gegen den Anbieter vorgehen. Rechnen Sie im Zweifel lieber mehrfach nach!