Am 16. Juni 2024 übergab Justizministerin Petra Berg einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 63.000 Euro an die Einrichtung „Tat & Rat“ der Diakonie Saar in Neunkirchen. Diese Einrichtung bietet straffälligen Jugendlichen eine Alternative zum Jugendarrest, indem sie durch soziales Training, Beratung und pädagogische Unterstützung dabei hilft, ihre Probleme zu bewältigen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln.
Förderung der Resozialisierung Jugendlicher
„Tat & Rat“ richtet sich an Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, die durch kriminelles Verhalten auffällig geworden sind. Die Einrichtung setzt auf eine ganzheitliche Betreuung, die Einzelbetreuung, Arbeitskurse und zertifizierte Anti-Aggressivitäts-Trainings (AAT) umfasst. Im Zentrum stehen Arbeitskurse, die bis zu 60 Stunden dauern und Bereiche wie Erlebnispädagogik, Medienpädagogik, Sport und handwerklich-kreatives Arbeiten abdecken. Kooperative Einrichtungen bieten zusätzlich berufliche Orientierung und Drogenberatung an.
Langfristige Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention
Die sogenannten Sanktionsalternativen dauern zwischen sechs Monaten und einem Jahr und werden in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren, den Jugendämtern und anderen Beratungsstellen umgesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den jungen Menschen neue Handlungsalternativen und Perspektiven aufzuzeigen, indem sie Vertrauen aufbauen und praktische Lösungen für Alltagsprobleme entwickeln. Diakonie-Geschäftsführerin Anne Fennel betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für die wirksame Kriminalitätsprävention.
Positive Ergebnisse und kontinuierliche Unterstützung
Im Jahr 2023 nahmen 156 Jugendliche an „Tat & Rat“ teil. Seit der Gründung der Einrichtung im Jahr 1986 wurden rund 2700 junge Menschen betreut. Jährlich sind es etwa 140 bis 160 Teilnehmende, von denen gut 80 Prozent männlich sind. Im aktuellen Jahr wurden bereits 110 Jugendliche aufgenommen.
Ein wesentlicher Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit aller fachlich beteiligten Akteure ist die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ in den Landkreisen Neunkirchen und St. Wendel. Diese Häuser bieten regelmäßige Sitzungen und Fallbesprechungen, in denen sich die Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendrichter und das Jugendsachgebiet der Polizei mit den Projektmitarbeitenden austauschen.
Finanzierung und Ausblick
Das Projekt wird durch Zuschüsse des saarländischen Justizministeriums, der Landkreise Neunkirchen und St. Wendel, der Stadt Neunkirchen, der Evangelischen Kirche sowie über Bußgelder und Spenden finanziert. Justizministerin Berg betont die wichtige Arbeit von „Tat & Rat“ und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit, um Jugendlichen eine zweite Chance zu bieten und sie auf den richtigen Weg zurückzuführen.