Der Abstieg reduziert sich auf 2 Vereine
Die Gesellschafterversammlung und die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR haben am gestrigen Donnerstag (29.04.2021) nach umfassender Rechtsprüfung Beschlüsse hinsichtlich der Spielzeit 2021/22 gefasst.
Diese umfassen vor allem die Regelung über Aufstiege aus den Oberligen, sowie damit verbunden, Abstiege aus der Regionalliga.
Voraussetzung für die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die RLSW 2021/22 ist, dass die betreffenden Vereine und/oder Kapitalgesellschaften der entsprechenden Oberligen in der Saison 2020/21 mindestens 50% der vorgesehenen Spiele absolviert haben.
Da hier allerdings nicht mehr als die Hälfte der Spiele ausgetragen werden konnten, wurde nun entschieden, dass die bisherigen sportlichen Leistungen keinen hinreichenden Aussagewert für die Ermittlung der Aufstiegsberechtigung darstellt.
Somit wird es zur kommenden Saison keine Aufsteiger in die Regionalliga Südwest geben, was zur Folge hat, dass sich der Abstieg entsprechend auf zwei Vereine reduziert.