StartPanoramaRückkehr zum Saarland-Modell: Landeshauptstadt passt Maskenpflicht in der Innenstadt an

Rückkehr zum Saarland-Modell: Landeshauptstadt passt Maskenpflicht in der Innenstadt an

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Alkoholverbot am Staden und um den St. Johanner Markt

Vor dem Hintergrund der anstehenden Rückkehr zum Saarland-Modell führt die Landeshauptstadt Saarbrücken parallel wieder die das Modell begleitenden Maßnahmen

der Vergangenheit zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. 

Verwaltungsdezernent Sascha Grimm: „Mit diesen Maßnahmen ermöglichen wir es den Bürgerinnen und Bürgern, die Außenbereiche zu nutzen und die Speisen und Getränke der Saarbrücker Gastronomie wieder genießen zu können. Gleichzeitig sorgen wir weiterhin für einen sicheren Aufenthalt in der Innenstadt. Der Blick auf die Infektionszahlen zeigt: Wir sind auf einem guten Weg. Jetzt sind alle gefragt, diesen Erfolgt nicht zu gefährden und sich weiterhin an die Regeln zu halten.‟ 

Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus passt die Landeshauptstadt die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen der Innenstadt wieder an. Ab Samstag, 22. Mai, gilt in folgenden Fußgängerbereichen an allen Tagen in der Zeit von 11 bis 24 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes:

·        Bahnhofstraße, einschließlich der durch Lichtzeichenanlage gekennzeichneten Fußgängerüberwege (Viktoriastraße, Dudweilerstraße und Betzenstraße)

·        Reichstraße bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie) bzw. bis zur Saarbahn-Haltestelle Hauptbahnhof

·        St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20

·        Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße

·        Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟


Die Maskenpflicht gilt außerhalb eines festen Sitzplatzes im Bereich der zugelassenen Außengastronomie für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. 

Hoher Besucherstrom durch Öffnung der Außengastronomie 
Dadurch, dass die Bundesweite Notbremse am Samstag, 22. Mai, außer Kraft tritt und das Saarland-Modell in Saarbrücken wieder eingeführt wird, können Gastronomiebetriebe ihre Außenbereiche wieder öffnen. Für den Samstag als ersten Öffnungstag und das Pfingstwochenende wird ein dementsprechend hoher Besucherstrom erwartet. 

Der St. Johanner Markt, die Kaltenbach- und die Saarstraße sind aufgrund der sich dort befindenden Gastronomiebetriebe stark frequentiert. Durch die Außenbestuhlung der Gastronomiebetriebe wird die ohnehin schon knappe Wegefläche zusätzlich verringert. Das gilt gleichermaßen für die Fußgängerzone (Bahnhofstraße und Reichstraße) als Haupteinkaufsmeile, in der neben Ladengeschäften auch Gastronomiebetriebe ansässig sind. In diesen Bereichen ist die Maskenpflicht notwendig, um die Bevölkerung zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln anzuhalten und ungeschützte sowie nicht selten auch anonyme Kontakte zu vermeiden.

Alkoholverbot am Staden und um den St. Johanner Markt 
Als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie passt die Landeshauptstadt das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt an, um öffentliche Feiern zu verhindern. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen an allen Tagen in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr untersagt:

Staden und Umgebung:

  • Uferbereich und Anlagen entlang der Saar (am Staden und Willi-Graf-Ufer) beginnend Höhe Restaurant Undine bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst die Grünanlagen einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen. Im Bereich der Straße „Am Staden‟ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerfahrt‟ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigflächen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin.
  • Tblisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin

St. Johanner Markt und Umgebung:

  • St. Johanner Markt bis zur Grenze 18/20
  • Kaltenbachstraße bis Kreuzung Gerberstraße
  • Saarstraße bis Kreuzung der Straße „Am Stadtgraben‟


Gemeinsames Verweilen verstärkt die infektionsschutzrechtlich kritische Situation
Diese Bereiche um den Staden sind als Verweil- oder Picknickplatz, insbesondere bei gutem Wetter, sehr beliebt. Die dazugehörigen Wege- und Mauerflächen werden gerne als Sitzmöglichkeit genutzt. Insbesondere an den vergangenen Wochenenden konnten vermehrt Menschensammlungen an den von der Verfügung umfassten Bereichen beobachtet werden. Dass hierbei auch Alkohol konsumiert und angesichts der vielen Bekannten, die sich an den unterschiedlichen Örtlichkeiten treffen, das Verständnis für die Einhaltung der Abstandregeln fehlt oder im Eifer der Wiedersehensfreude auch schlicht vergessen wird, verstärkt die infektionsschutzrechtlich kritische Situation.

Auch der St. Johanner Markt und die unmittelbar wegführenden Nebenstraßen Saarstraße und Kaltenbachstraße, die von der Allgemeinverfügung mit umfasst werden, dienen als Aufenthaltsort zum gemeinsamen Verweilen. Auch hier besteht die Gefahr, dass Personen mit alkoholischen Getränken verweilen und die Getränke konsumieren. 

Plakate weisen auf Regeln hin 
Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die Maskenpflicht und das Alkoholverbot hin. Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot gilt zunächst bis einschließlich Montag, 31. Mai. Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen und den Verzehr von alkoholischen Getränken zu untersagen.

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