In seinem Bericht für das Jahr 2020 nahm der Landesrechnungshof die Förderpraxis im Bereich Sport unter die Lupe. Dazu ist nach §34a der Verfassung des Saarlandes das Land verpflichtet. Bei der Landesregierung ist diese Pflicht besonders dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zugeordnet, aber ebenso bei der Sportplanungskommission, dem LSVS, dem Förderausschuss Spitzensport und dem Landesausschuss Leistungssport.
Der Landesrechnungshof kam nach einer Prüfung der Vorgänge zu folgendem Ergebnis: „…dass es bei der Verteilung der Sportförderung an Transparenz und klaren Regelungen fehlt. Hierdurch wird die Sportförderung insgesamt unübersichtlich und die Entscheidungsfindung erscheint oftmals beliebig.“
Deshalb schlägt der Rechnungshof vor, die Vergabe von Fördermittel an einer einzigen Stelle zu konzentrieren und Richtlinien für die Vergabe zu erarbeiten. Denn bei der „Prüfung von Einzelfällen hinsichtlich gewährter Zuwendungen an Sportvereine für Sportveranstaltungen mit überregionalem Stellenwert (wurden) diverse, teils gravierende Mängel festgestellt. Diese betreffen vor allem die fehlende Transparenz sowie die teils nicht nachvollziehbaren Entscheidungen zur konkreten Förderhöhe“. Darüber hinaus seien die Vorgänge mangelhaft dokumentiert.
Das Ministerium hat in Teilbereichen bereits Besserung gelobt. Für die Sportplanungskommission sollen nun Richtlinien erarbeitet werden.