Mehrheitliche Zustimmung zu Vorschlägen der Landtagsfraktion
Detailliert und sachlich wurden in der vergangenen Woche die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion zum kommunalen Ordnungsdienst (KOD) erstmals mit Vertretern des Innenministeriums, der Polizei, dem kommunalen Spitzenverband, der Verwaltungsschule des Saarlandes, dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion aus NRW und Kommunen diskutiert. „Wir sehen große Zustimmung für unsere Forderungen die kommunalen Ordnungsdienste zu stärken, zu qualifizieren, besser auszurüsten und zu professionalisieren“, sagte Raphael Schäfer, innenpolitischer Sprecher, nach der Sitzung.
Die Expertise des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion in NRW und ehemaligem Polizeibeamten, Dr. Christos Katzidis, war gewinnbringend. NRW hat bereits eine gesetzliche Anpassung ins parlamentarische Verfahren gebracht, die den KOD einschließt.
Außerdem konnten weitere Vorschläge aufgegriffen werden, die einer konkreteren Regelung bedürfen: Der Wunsch einiger Beteiligten nach Rechtsklarheit für den Einsatz von Reizstoffsprühsystemen. Welche Sprays dürfen eingesetzt werden, welche nicht? Kann der KOD eine eigene Laufbahn innerhalb des Öffentlichen Dienstes werden, können Bodycams und andere Einsatzmittel auch hier zum Einsatz kommen und wie können Konfliktschulungen für die Mitarbeiter ermöglicht werden.
„Eine mögliche Ausbildungsneuerung könnte die Einführung eines Grundlehrgangs von der Dauer eines halben Jahres am Stück an der Verwaltungsschule sein sowie eine Erweiterung der Ausbildung um Kommunikations- und Präventionsvermittlung. Erste Verbesserungen der Ausbildung der kommunalen Ordnungskräfte wurden bereits auf den Weg gebracht“, sagt der innenpolitische Sprecher.
Einigkeit herrschte von Anfang bei den Zuständigkeiten: „Wir sind uns einig, dass die Vollzugspolizei bei schweren Straftaten und organisierten Widerständen tätig werden muss, der KOD soll aber auf ein anderes Level gehoben werden, beispielsweise bei Alltagsdelikten und Ordnungsverstößen wie auf Stadtfesten, bei Corona-Kontrollen oder Ruhestörungen tätig werden“, sagte Schäfer.
Nun soll feinjustiert und die Gesetzeslage an die neuen Erkenntnisse angepasst werden, um für mehr Klarheit und Stärkung der Ordnungskräfte zu sorgen.