Steinmetz: Gleichsetzung von Honoraren und Tariflohn verdreht die Tatsachen
Als Reaktion auf die öffentliche Erläuterung von Regionalverbandsdirektor Gillo zur niedrigen und unfairen Bezahlung der Volkshochschul-Dozentinnen und -Dozenten (SZ und SR berichteten), in der er sich über die Grünen-Vorwürfe verwundert zeigt und erklärt, der Regionalverband zahle deutlich über den tariflichen Mindestlohnsätzen, erklärt Sandra Steinmetz, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion in der Regionalversammlung Saarbrücken:
„Regionalverbandsdirektor Gillo vergleicht Äpfel mit Birnen und verdreht die Tatsachen, wenn er die Honorare in unmittelbares Verhältnis zum Tariflohn setzt. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten müssen Honorarlehrkräfte ihre Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkasse und Rentenversicherung komplett selbst bestreiten, zahlen also das Doppelte, da sie den Arbeitgeberanteil selbst übernehmen müssen. Hinzu kommt, dass Honorarkräfte, wie Gillo vorrechnet, lediglich für die reine Unterrichtszeit bezahlt werden. Vor- und Nachbereitung von Seminaren, die bei Tarifbeschäftigten zur regulären Arbeitszeit zählt, fallen komplett raus. Berücksichtigt man beide Punkte liegen die VHS-Dozentinnen und VHS-Dozenten meilenweit unter dem Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung. Ein wenig fairer geht es bei den Integrationskursen zu. Hier schreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Trägern, somit auch dem Regionalverband, eine Untergrenze von 35 Euro vor. Diese Untergrenze gilt aber im Regionalverband nicht für alle Kurse, in denen Lehrkräfte vergleichbare Qualifikationen mitbringen – viele Honorare sind meilenweit darunter. Damit ein Honorar als fair bezeichnet werden kann, muss es mindestens so hoch sein, dass unterm Strich das gleiche hängen bleibt, wie bei einer Lehrkraft in vergleichbarer Position im Angestelltenverhältnis. Erst recht, wenn man bedenkt, dass freiberufliche Lehrkräfte keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, die Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkasse und Altersvorsorge in voller Höhe selbst tragen müssen und auch nicht vom Kündigungsschutz profitieren. Letztendlich tragen sie sämtliche Risiken alleine.”