Einige erinnern sich, im Juli 2019 hatte Spiegel-TV eine Doku gesendet über Missstände und Zustände in Saarbrücken, gegen die dann mit Bekenntnissen und „Saarbrooklyn“-Buttons zu Felde gezogen wurde. Was die Buttons betrifft, kam immerhin eine vierstellige Summe für wohltätige Zwecke zustande. Die übrigen Bekenntnisse pro SB blieben dagegen wohlfeil.
Öffentliche Diskussion an sich wäre ja ein gutes Zeichen für eine lebendige Stadtgesellschaft. Aber in diesem Fall hat sich die Obrigkeit in Person der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt– in Abstimmung mit ihrer Rechtsabteilung – bewogen gefühlt, eine offizielle Programmbeschwerde gegen die Doku einzulegen. Die Medienfreiheit sollte ihre Grenzen da haben, wo eine Doku nicht alle Seiten gleichermaßen und angemessen berücksichtige. Diese Aktion wurde erstaunlicher Weise in regionalen Medien relativ unkritisch berichtet und im Lokalteil der SZ sogar zustimmend kommentiert. Aus einer eher einsamen Gegenposition hatte dagegen „Provinzradar“ die Lage bewertet: https://www.saarnews.com/index.php/2019/07/29/ghetto-saarbrooklyn-wenn-die-warnlampe-blinkt-einfach-abschalten/ .
Seitdem sind die Nachwehen der die OB-Wahl abgeklungen, wurde ein weiterer Hitzerekord gebrochen, waren noch mehr Drogentote im Saarland zu beklagen und wurde keines der bei Spiegel-TV dargestellten Probleme konkret angegangen. Aber die Beschwerde war in der Welt und wurde deshalb formal korrekt und sorgsam geprüft.
Nun die endgültige Enttäuschung für die Beschwerdeführer: Die für die Aufsicht über RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) stellte am 19.09.2019 fest: „Kein Verstoß bei „Saarbrooklyn“-Beitrag von Spiegel TV“. „Laut Einschätzung der NLM entspricht der Beitrag den anerkannten journalistischen Grundsätzen und hält gesetzliche Ausgewogenheitsanforderungen ein.“ Mehr: https://www.nlm.de/aktuell/pressemitteilungen/pressemeldungen/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=269&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=f633e928781986c2439026fffeb343d2
Die Landeshauptstadt lässt im SR verlautbaren, sie akzeptiere die Entscheidung. Dem Rechtsdezernenten der Landeshauptstadt Saarbrücken bleibt zudem die Feststellung, dass die Programmbeschwerde wenigstens keine Kosten verursacht hat: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/programmbeschwerde_saarbrooklyn100.html.
Wohlfeil!
Sepp Korn
PS: Ein Kommentar in der Saarbrücker Zeitung zur Entscheidung der Medienaufsicht sieht die Arbeit der Kollegen von Spiegel-TV gar als beispielhaft „wie man mit Bildern und Fakten lügt“. In Zeiten populistischer Lügenpresse-Kampagnen ein Beispiel wie leicht man Lokalpatriotismus über die Pressefreiheit stellen kann.