Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus gilt ab sofort eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. In der Zeit von 11 bis 24 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ab der Kreuzung Bahnhofstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße eine Maske zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend. Plakate weisen auf die neue Regelung hin. Sie gilt zunächst bis Freitag, 5. März.
Die Landeshauptstadt erlässt die Maskenpflicht auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes. Sie ermächtigt die Ortspolizeibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen.
Kaltenbachstraße: Abstandsregeln können nicht immer eingehalten werden
Die Kaltenbachstraße ist aufgrund der sich dort befindenden Betriebe, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, stark frequentiert. Im gesamten Tagesverlauf, insbesondere um die Mittagspausenzeit und in den Abendstunden, bilden sich hier Warteschlangen. Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt. In den späten Abendstunden werden häufig auch alkoholische Getränke konsumiert, wodurch sich Personenansammlungen in der Kaltenbachstraße ergeben. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben das frühlingshafte Wetter der vergangenen Tage nachvollziehbarerweise für einen Aufenthalt in der Innenstadt genutzt. Dabei hat besonders das vergangene Wochenende mit warmen Temperaturen gezeigt, dass der Mindestabstand aufgrund der geringen Breite der Kaltenbachstraße nicht überall eingehalten werden kann. Dieses Platzproblem verschärft sich durch die Warteschlangen vor den Gastronomiebetrieben, die ein ungehindertes Passieren der Straße erschweren. Daher müssen die Hygienevorschriften an dieser Stelle nachjustiert werden, um einen höheren Infektionsschutz von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.