PETA begrüßt Tierschutzinitiative und ruft saarländische Städte und Gemeinden zur Nachahmung auf
Saarbrücken / Stuttgart, 8. Februar 2017 – Entscheidung für den Tierschutz: Nach einem Antrag der FDP-Fraktion hat der Saarbrücker Stadtrat gestern Abend ohne Gegenstimmen beschlossen, künftig keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusunternehmen zu vermieten, die Wildtiere mitführen. PETA hatte bei den Fraktionen für eine Neuregelung der Platzvergabe an Zirkusunternehmen geworben. Die Tierrechtsorganisation begrüßt die Tierschutzinitiative des Rates und sieht Signalcharakter in der Entscheidung der Landeshauptstadt. Weil die Bundestagsfraktion der CDU/CSU-Fraktion das längst überfällige Verbot trotz mehrerer Bundesratsentschließungen seit Jahren blockiert, appelliert PETA nun an die Städte und Gemeinden im Saarland, Zirkusbetrieben mit Wildtieren ebenfalls keine Flächen mehr zur Verfügung zu stellen. Saarbrücken ist bereits das 84. Stadtparlament in Deutschland, das die Platzvergabe für Zirkusbetriebe, die Wildtiere mitführen, beschränkt oder verbietet.
„Die Entscheidung des Stadtrates spiegelt die Stimmung in der Bevölkerung wider. Verhaltensgestörte Elefanten oder Tiger auf Käfigwagen passen nicht in das Bild einer modernen und weltoffenen Landeshauptstadt“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA.
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten wie Elefanten, Tiger oder Affen sprechen sich auch die Bundestierärztekammer sowie der Bundesrat für ein Verbot aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 19 europäische Länder, darunter beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland, haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten.
Neben mehreren gerichtlichen Beschlüssen im Eilverfahren, die in der Summe keine eindeutige Rechtsprechung ergaben, ist seit April 2016 auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig, das die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt [1]. Das Gericht sieht im kommunalen Wildtierverbot keinen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützten Rechte der Berufs- und Kunstfreiheit oder des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. In zweiter Instanz äußerte sich am 27. April 2016 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Berufungsverfahrens dazu und bestärkte die vorangegangene Entscheidung mit Hinweis auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen [2]. Der Verwaltungsgerichtshof betonte die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Ausgestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte. Mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof äußerte sich erstmals ein Gericht in zweiter Instanz zu der Thematik. Der klagende Zirkus zog daraufhin seinen Widerspruch zurück. Vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wird in den nächsten Wochen ein zweitinstanzliches Urteil zu der Thematik erwartet.
[1] VG München, Az. M7K 13.2449, Online unter https://openjur.de/u/728811.html
[2] Bayerischer Rundfunk (2016): www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/wildtierverbot-zirkus-klage-erding-100.html