Die Landeshauptstadt Saarbrücken informiert über die Sperrstundenregelung und Betriebszeiten des Bühnenprogramms während des „Kultstadtfestes“.
Von Freitag, 15. Juli, auf Samstag, 16. Juli, und Samstag auf Sonntag, 17. Juli, wird die Sperrzeit für den Außenausschank der Gaststätten und der Stände gemäß § 11 Abs. 5 Saarländisches Gaststättengesetz auf jeweils 2 Uhr festgesetzt. Diese Regelung gilt im Veranstaltungsbereich:
· Fußgängerzone St. Johanner Markt, einschließlich der Faß-, Obertor-, Saar-, Türken- und Kath.-Kirch-Straße
· Fußgängerzone Bahnhofstraße
· Kaltenbachplatz
· Straße „Am Stadtgraben“
· Schillerplatz
· Schloßplatz
· Straße „Am Schloßberg“
· Tbilisser Platz
Die Betriebszeiten für das Bühnenprogramm in den vorgenannten Bereichen werden wie folgt festgesetzt: Am Freitag, 15. Juli, auf 24 Uhr, am Samstag, 16. Juli, auf 24 Uhr und am Sonntag, 17. Juli, auf 22 Uhr.
Das gesamte Programm des „Kultstadtfestes“ ist unter kultstadtfest.saarbruecken.de zu finden.
Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken