Vorläufiges Grillverbot auf den öffentlichen Grünanlagen und in den Grillhütten der Landeshauptstadt wegen dauerhafter Trockenheit
Die Landeshauptstadt Saarbrücken untersagt ab sofort das Grillen auf den öffentlichen Grillflächen in den Grünanlagen entlang der Saar sowie in den Grillhütten im Stadtwald. Grund dafür ist die lang anhaltende Trockenheit, in deren Folge es durch Funkenflug schnell zu Bränden in Grünanlagen und im Wald kommen kann.
Sobald die Gefahr durch ausdauernde Regenfälle gebannt ist, darf gerne wieder gegrillt werden. Die Landeshauptstadt wird darüber informieren, wenn die Regelung aufgehoben ist. Der Phantasie beim Picknick in den Grünanlagen sind ansonsten keine Grenzen gesetzt. Besonderes Augenmerk sollte dabei aber dennoch auf die umsichtige Entsorgung von Glasflaschen und Zigarettenkippen gelegt werden, die – achtlos weggeworfen – häufig als Brandursachen ausgemacht werden.
Auch in den Grillhütten im Wald darf – ohne Feuer und Glut – gerne weiter gefeiert werden. Die Vermietung übernimmt die Forstabteilung des Amtes für Stadtgrün und Friedhöfe. Kontakt: Telefon: +49 681 905-2311.
Hintergrund
Der Deutsche Wetterdienst informiert regelmäßig anhand des so genannten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex über das witterungsbedingte Feuerrisiko in fünf Gefahrenstufen: Stufe eins entspricht einer sehr geringen Gefahr, Stufe fünf einer sehr hohen Gefahr. Nach Auswertungen an den Messpunkten in Burbach und Ensheim wurde die Gefahrenstufe vier ausgegeben.
Weitere Informationen zum Grillen gibt es im Internet unter www.saarbruecken.de/grillen.