Festakt am 2. April im Online-Livestream
Unter dem Motto „Saarbrücker Freiheit“ feiert die Landeshauptstadt in diesem Jahr das 700-jährige Jubiläum des Freiheitsbriefs. Er bezeichnet die historische Stadtrechtsurkunde, die die Freiheitsrechte Saarbrückens und St. Johanns festhielt.
Zum Auftakt der Feierlichkeiten findet am Samstag, 2. April, 11 Uhr, ein Festakt für geladene Gäste im Rathausfestsaal statt. Alle Interessierten können die Veranstaltung per Online-Livestream unter www.saarbruecken.de/700jahre verfolgen.
Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Saarbrücken hat eine 700 Jahre alte Tradition von vertraglich verfassten Bürgerrechten. Der Freiheitsbrief war ein Grundstein für den kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Aufstieg Saarbrückens zum Zentrum der Region und führte zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Bürgertum. Wenn wir in diesem Jubiläumsjahr das Thema `Saarbrücker Freiheit´ in den Mittelpunkt stellen, dann tun wir das immer im Kontext, dass Freiheit kein grenzenloses Recht ist, sondern einhergeht mit Verantwortung. Unsere Demokratie braucht einen Grundkonsens über elementare Rechte und Pflichten und eine engagierte Stadtgesellschaft.“
Als Festredner kommen Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht und Ministerpräsident a. D., sowie Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster.
Zahlreiche Aktionen zur „Saarbrücker Freiheit“ im ganzen Jahr
Zur Feier der „Saarbrücker Freiheit“ werden über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen stattfinden. Unter anderem wird es bei einem Picknick und einer Podiumsdiskussion Gelegenheit zum Gespräch über das Thema Freiheit geben. Eine Lesung, ein Programm im Filmhaus und Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „Die Muschel rockt“ werden sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigen. In der Stadtbibliothek erwartet Besucherinnen und Besucher eine Ausstellung mit passenden Medien. Den Freiheitsbrief und weitere historische Dokumente können sich Interessierte in einer digitalen Ausstellung unter www.saarbruecken.de/700jahre anschauen. Auf der Website werden in Kürze auch konkrete Termine und Informationen zu den geplanten Einzelveranstaltungen veröffentlicht.
Hintergrund zum Freiheitsbrief
Im Jahr 1322 verlieh Graf Johann I. von Saarbrücken-Commercy Saarbrücken und St. Johann Freiheitsrechte. Festgehalten wurden diese städtischen Freiheitsrechte in der Stadtrechtsurkunde, dem sogenannten Freiheitsbrief. Darin legten Graf Johann und Gräfin Mathilde fest, „daß die Stadt Saarbrücken und das Dorf St. Johann und alle Männer und Frauen und ihre Erben frei gemacht sind“.
Im Jahr 1322 bestand die Freiheit darin, dass die Bürgerinnen und Bürger von Saarbrücken und St. Johann eigenverantwortlich leben konnten und in keiner Lehensabhängigkeit oder Leibeigenschaft standen. Freiheit bedeutete Schutz, denn Abgaben konnten vom Landesherrn nicht mehr einfach willkürlich erhoben werden. Die Stadt konnte sich weitgehend selbst verwalten. Das bildete den Kern des Freiheitsrechts. Wer das Bürgerrecht durch Zahlung eines Bürgergeldes und Ablegung des Bürgereides erworben hatte, konnte es weiter vererben. Mit der Gewährung der Freiheit sollte das wirtschaftliche Wohlergehen der Stadt gefördert werden.
Weitere Informationen zum Thema 700 Jahre Saarbrücker Freiheit finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/700jahre.
Quelle: LHS