In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde ein gemeinsamer Antrag von SPD, Linken, Grünen und CDU angenommen, der die Mindestgröße für Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder erhöht. Dieser Beschluss wurde trotz des Fehlens von AfD-Fraktionen in der aktuellen Legislaturperiode gefasst.
Die Begründung für den Antrag war, dass sich im vorherigen Stadtrat die AfD-Fraktion in zwei kleinere Fraktionen aufgeteilt hatte und somit doppelt von der Fraktionsfinanzierung profitierte. Der Beschluss soll verhindern, dass solche Teilungen in Zukunft wieder stattfinden.
Kritiker sehen den Antrag jedoch als gezielten Schritt gegen kleinere Gruppen wie bunt.saar und „Saarland für Alle“, einer Liste, die überwiegend von Menschen mit migrantischem Hintergrund getragen wird. Sie befürchten, dass die neue Regelung die demokratische Teilhabe kleinerer Parteien erschwert und diese ohne Sach- und Personalkostenzuschuss die gleiche Arbeit leisten müssten wie größere Fraktionen.
Die FDP lehnte den Antrag als undemokratisch ab, während bunt.saar und „Saarland für Alle“ mittlerweile eine gemeinsame Fraktion gebildet haben und somit die neue Mindestgröße erfüllen. Damit bleibt ihre Beteiligung im Stadtrat trotz der neuen Regelung gesichert.
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