Mit Blick auf die positive Entwicklung der Corona-Infektionslage können Eltern ab dem 22. Februar 2021 wieder wie gewohnt ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung bringen.
Mit Blick auf die positive Entwicklung der Corona-Infektionslage können Eltern ab dem 22. Februar 2021 wieder wie gewohnt ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung bringen. Somit entfällt der Appell an die Eltern, die Kinder, wenn möglich nicht in die Kindertageseinrichtungen zu bringen und es findet der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Zur Sicherstellung des bestmöglichen Gesundheitsschutzes für alle Beteiligten sind daher weiterhin das Tragen medizinischer Masken für Beschäftigte, regelmäßiges Lüften, feste Gruppen und weitere Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen notwendig.
„Es ist uns wichtig Familien weiterhin zu entlasten und die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten. Gleichwohl nehmen wir die Ängste und Unsicherheiten bei den Beschäftigten sehr ernst. Mit der Erweiterung der freiwilligen, anlassfreien Testangebote möchten wir alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen weiterhin bei ihrer wertvollen Arbeit unterstützen und ihnen wie auch den Familien zusätzliche Sicherheit geben“, so Familien- und Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2021 beschlossen, dass die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten sollen, sich bis zu zweimal wöchentlich mittels Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Zunächst soll es ein Angebot von Antigen-Schnelltests mittels Nasenabstrich geben, bis einfach zu handhabende Schnelltests zur Selbstanwendung zugelassen sind.
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland sowie die Apothekerkammer des Saarlandes unterstützen das Testangebot in Kindertageseinrichtungen durch medizinisch geschultes Personal. Die Durchführung der Testung erfolgt nach Abstimmung durch die Leitungen der Kindertageseinrichtung beziehungsweise deren Träger entweder unmittelbar in der Einrichtung oder in einer nahegelegenen Arztpraxis oder Apotheke. Hierzu wird das Landesjugendamt den Kindertageseinrichtungen und deren Trägern bis kommenden Mittwoch eine entsprechende Adressliste zukommen lassen. Zur Unterstützung des Verfahrens wird zudem beim Landesjugendamt eine Hotline für die Kindertageseinrichtungen und deren Träger eingerichtet. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig. Das Land übernimmt die anfallenden Kosten.
„Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen sich nach eigenem Ermessen am Testzentrum in Saarbrücken kostenfrei testen zu lassen. Zum Schutze aller, ist es wichtig, dass diese Angebote in Anspruch genommen werden, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Infektionsketten entsprechend zu unterbrechen“, betont Bachmann abschließend.