StartGesundheitSaarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an

Saarländische Landesregierung passt Corona-Verordnung an

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Die saarländische Landesregierung hat einzelne Maßnahmen der Corona-Verordnung Anfang dieser Woche angepasst und verabschiedet. Die Änderungen treten am morgigen Freitag, 17. Dezember, in Kraft und am Donnerstag, 30. Dezember, außer Kraft. Sofern erforderlich wird die Verordnung entweder zwischen Weihnachten und Neujahr angepasst oder bis zum 13. Januar 2022 ohne Änderungen verlängert.

Die bestehenden Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G plus – Regelung gelten fort. Weitere Ausnahmen für Personen, welche z.B. nach erfolgter Grundimmunisierung eine Covid-19 Erkrankung erlitten haben, sollen zeitnah an die sich derzeit entwickelnde wissenschaftliche Erkenntnislage angepasst werden. Hierzu ist allerdings eine abschließende Stellungnahme durch das RKI und die Stiko notwendig, damit die Genesung nach Grundimmunisierung als „Booster“ anerkannt werden kann. Eine solche Stellungnahme steht derzeit noch aus.

In der angepassten Verordnung wurden Sozialkaufhäuser in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen und dürfen also ohne 2G-Nachweis besucht werden. Außerdem wurde eine Ausnahme der 2Gplus-Regelung bei Hotels getroffen: Zug- oder Fluggäste dürfen in Notlagen, z.B. bei nachgewiesenen Verbindungsausfällen, unter 3G in einem Hotel übernachten.

Für Heiligabend (24.12.), Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) wurden die Ortspolizeibehörden ermächtigt den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Personen sind am 31.12. und 01.01. untersagt.

Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden, vorher galt hier die 2G-Regelung. Zudem wurde bei Hundeschulen unterschieden, dass der Trainingsbetrieb in Innenräumen unter Einhaltung der 2G-, im Außenbereich unter 3G-Regelung möglich ist. 

Schülerinnen und Schüler erhalten zum Schulbeginn im Januar eine neue Sonderbescheinigung, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen. In der Ferienzeit muss ein aktueller Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, um als minderjährige Schülerinnen und Schüler von den G-Regeln weiter ausgenommen zu sein

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen wieder zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Kontaktnachverfolgung waren und sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind weiterhin gefordert, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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